Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Ohne dokumentierten Einkommensnachweis vergibt keine österreichische Bank einen Immobilienkredit
  • Ausnahme: Nur beim Barkauf ohne Finanzierung entfällt der Nachweis
  • Angestellte: 3-6 Gehaltszettel, Arbeitsvertrag, Jahreslohnzettel
  • Selbstständige: 2-3 Jahre Steuerbescheide, aktuelle BWA, Bilanzen
  • Schuldendienstquote: Maximal 40 % des Nettohaushaltseinkommens sollen für Kreditraten aufgewendet werden
  • Deutsches Einkommen: Wird von österreichischen Banken grundsätzlich anerkannt

Grundsatz: Einkommensnachweis ist Pflicht

Für jede Immobilienfinanzierung in Österreich gilt: Ohne Einkommensnachweis kein Kredit. Die Pflicht dazu steht in § 9 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, der dem Kreditgeber vor jedem Vertragsabschluss eine eingehende Prüfung der Kreditwürdigkeit vorschreibt - unverändert und unabhängig von der KIM-Verordnung. Die Kennzahlen, an denen die Bank das Ergebnis misst, standen von August 2022 bis Juni 2025 in der KIM-Verordnung und stehen seit deren Auslaufen im WIK-Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht.

Das gilt für österreichische Staatsbürger genauso wie für Deutsche und alle anderen EU-Bürger. Die Nationalität spielt keine Rolle - entscheidend ist, dass das Einkommen nachweisbar, regelmäßig und ausreichend ist.

ℹ️
Einzige Ausnahme: Wenn Sie eine Immobilie in Österreich bar kaufen - also vollständig ohne Bankfinanzierung - benötigen Sie keinen Einkommensnachweis. Sie müssen lediglich die Herkunft der Mittel nachweisen können (Geldwäschegesetz). In der Praxis finanzieren jedoch über 85 % der Käufer zumindest teilweise über eine Bank.

Welche Einkommensnachweise brauche ich?

Die geforderten Dokumente hängen von Ihrem Beschäftigungsstatus ab. Österreichische Banken unterscheiden drei Hauptkategorien - für jede gelten eigene Anforderungen. Als Deutscher mit deutschem Einkommen werden die gleichen Dokumentarten akzeptiert, nur eben in der deutschen Variante.

Angestellte

Angestellte haben es bei der Kreditvergabe am einfachsten. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit regelmäßigem Gehalt ist der Goldstandard für österreichische Banken.

DokumentDetailsPflicht?
GehaltszettelLetzte 3-6 Monate, lückenlosJa
ArbeitsvertragUnbefristet bevorzugt; bei befristetem Vertrag erschwerendJa
Jahreslohnzettel (L16)Letztes volles Kalenderjahr, zeigt Jahresbrutto inkl. SonderzahlungenJa
Kontoauszüge3-6 Monate mit sichtbarem GehaltseingangMeist ja
EinkommensteuerbescheidLetztes Jahr, besonders bei NebeneinkünftenBei Bedarf
DienstgeberbestätigungBestätigung von Beschäftigungsdauer und GehaltshöheOptional

Selbstständige

Für Selbstständige ist die Hürde deutlich höher. Banken fordern mindestens zwei, besser drei vollständige Geschäftsjahre, um ein stabiles Einkommen beurteilen zu können.

DokumentDetailsPflicht?
EinkommensteuerbescheideLetzte 2-3 Jahre (vom Finanzamt)Ja
BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)Aktuell, nicht älter als 3 MonateJa
Einnahmen-Überschuss-Rechnung / BilanzLetzte 2-3 JahreJa
PrognoserechnungErwartete Umsätze und Gewinne laufendes JahrEmpfohlen
GesellschaftsvertragBei GmbH oder GmbH & Co. KGBei Bedarf
Kontoauszüge (geschäftlich + privat)Letzte 6 MonateMeist ja
⚠️
Wichtig für Selbstständige: Banken rechnen bei Selbstständigen oft einen Sicherheitsabschlag von 20-30 % auf das durchschnittliche Jahreseinkommen. Wenn Sie in den letzten drei Jahren durchschnittlich 60.000 € netto verdient haben, kalkuliert die Bank möglicherweise nur mit 42.000-48.000 €.

Pensionisten und Rentner

Auch Pensionisten können grundsätzlich eine Immobilienfinanzierung erhalten. Seit der Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes vom Mai 2023 darf die Bank das Alter bei ausreichender Besicherung ausblenden; was das für Rentner mit deutscher Rente konkret bedeutet, ist ein eigenes Thema. Die meisten Banken setzen voraus, dass der Kredit vor dem 80. Lebensjahr vollständig getilgt ist.

Was zählt als Einkommen?

Nicht jede Einnahme wird von österreichischen Banken als kreditrelevantes Einkommen anerkannt. Die Unterscheidung zwischen anrechenbarem und nicht anrechenbarem Einkommen ist entscheidend für die Höhe Ihres möglichen Kredits.

Anrechenbares Einkommen

Nicht oder nur eingeschränkt anrechenbares Einkommen

💡
Tipp: Wenn Sie regelmäßige Überstunden leisten, bitten Sie Ihren Arbeitgeber um eine Bestätigung, dass die Überstunden zum Standardarbeitspensum gehören. Das erhöht die Chance, dass die Bank diese zumindest anteilig berücksichtigt.

Die Haushaltsrechnung: So prüfen Banken Ihr Einkommen

Österreichische Banken führen eine detaillierte Haushaltsrechnung durch, bevor sie einen Kredit bewilligen. Dabei stellen sie alle Einnahmen den regelmäßigen Ausgaben gegenüber. Was übrig bleibt, ist das frei verfügbare Einkommen - und davon hängt die maximale Kreditrate ab.

PositionBeispiel (Ehepaar, 2 Kinder)
Nettoeinkommen Person 1+ 2.800 €
Nettoeinkommen Person 2+ 1.900 €
Familienbeihilfe+ 350 €
Gesamteinnahmen= 5.050 €
Miete / Wohnkosten (entfällt bei Eigentum)- 0 €
Lebenshaltungskosten (Pauschale)- 1.800 €
Versicherungen- 250 €
Auto / Mobilität- 350 €
Bestehende Kredite / Leasing- 200 €
Sonstige Verpflichtungen- 150 €
Frei verfügbar= 2.300 €
Max. Kreditrate (40 % von 5.050 €)= 2.020 €

In diesem Beispiel wäre die maximale Kreditrate 2.020 € monatlich (40 %-Grenze), obwohl 2.300 € frei verfügbar wären. Die Schuldendienstquote zieht hier die engere Grenze als die Haushaltsrechnung.

Die drei Richtwerte der Finanzmarktaufsicht

Drei Obergrenzen prägen jede Wohnimmobilienfinanzierung in Österreich. Sie gelten für alle Kreditnehmer, ob Österreicher oder Deutsche, weil sie sich an die Bank richten und nicht an den Kunden:

Für die Einkommensprüfung ist die 40 %-Regel entscheidend. Sie bedeutet: Verdienen Sie 3.000 € netto im Monat, darf Ihre gesamte Kreditbelastung (inklusive bestehender Kredite, Leasing etc.) maximal 1.200 € betragen. Mehr dazu erfahren Sie unter Voraussetzungen für die Finanzierung.

Achtung: Der Anteil der Kredite außerhalb dieser Werte soll 20 % des Neugeschäfts je Quartal nicht übersteigen - unter der KIM-Verordnung war das ein hartes Kontingent, seit Juli 2025 ist es eine Erwartung der Aufsicht, deren Einhaltung die Nationalbank quartalsweise erhebt. In der Praxis erhalten Ausnahmen vor allem Kunden mit exzellenter Bonität und hohem Eigenkapital.

Mindest-Einkommen nach Kreditsumme

Basierend auf der 40 %-Regel lässt sich das erforderliche Mindestnettoeinkommen für verschiedene Kreditsummen berechnen. Die folgende Tabelle geht von einem Zinssatz von 3,5 % und einer Laufzeit von 30 Jahren aus:

KreditsummeMonatliche Rate (ca.)Mindest-NettoeinkommenMindest-Haushaltseinkommen (Paar)
200.000 €898 €2.245 €z. B. 1.400 € + 845 €
300.000 €1.347 €3.368 €z. B. 2.000 € + 1.368 €
400.000 €1.796 €4.490 €z. B. 2.700 € + 1.790 €
500.000 €2.245 €5.613 €z. B. 3.300 € + 2.313 €

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte. Die tatsächlich erforderliche Rate hängt vom individuellen Zinssatz, der gewählten Laufzeit und eventuellen bestehenden Verbindlichkeiten ab. Banken rechnen zudem oft mit einem Stresszinssatz (aktueller Zins + 2 Prozentpunkte), um sicherzustellen, dass Sie die Rate auch bei steigenden Zinsen bedienen können.

Sonderfälle beim Einkommensnachweis

Zwei Einkommen (Ehepaar / Lebensgemeinschaft)

Wenn Sie als Paar kaufen, werden beide Einkommen zusammengerechnet. Das erhöht den finanzierbaren Betrag erheblich. Beide Partner müssen ihre Einkommen vollständig nachweisen und treten in der Regel als Solidarschuldner in den Kreditvertrag ein.

Voraussetzung: Beide Partner sind im Grundbuch eingetragen oder einer übernimmt die Haftung für den anderen. Gemischte Konstellationen (z. B. ein Partner in Deutschland angestellt, der andere in Österreich) sind möglich, erfordern aber zusätzliche Dokumentation.

Grenzgänger

Wer in Österreich arbeitet und dort sein Gehalt bezieht, hat beim Einkommensnachweis den einfachsten Fall: Das österreichische Gehalt wird direkt anerkannt, eine Umrechnung entfällt. Interessant wird es steuerlich, und das wirkt auf das Netto, das die Bank sieht.

Die Grenzgängerregelung in Art. 15 Abs. 6 des Doppelbesteuerungsabkommens dreht das übliche Prinzip um: Nicht der Tätigkeitsstaat besteuert, sondern der Ansässigkeitsstaat. Wer also in Deutschland wohnt und in Österreich arbeitet, versteuert sein Gehalt in Deutschland. Voraussetzung ist, dass Wohnort und Arbeitsort in der Grenzzone liegen - definiert als Streifen von je 30 Kilometern Luftlinie beiderseits der Staatsgrenze.

Drei Details entscheiden darüber, ob die Regelung greift:

Liegt einer dieser Punkte nicht vor, fällt die Grenzgängereigenschaft weg und es gilt wieder das Tätigkeitsstaatsprinzip - dann besteuert Österreich das dort erarbeitete Gehalt. Für die Bank ändert das die Nettorechnung, weshalb sich der Blick auf den Steuerbescheid lohnt. Die Details führt die Wirtschaftskammer.

💡
Lassen Sie sich als Grenzgänger eine Bestätigung des Arbeitgebers und eine Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts ausstellen. Beide Papiere beantworten der Kreditabteilung die Frage, welches Steuerregime für Ihr Einkommen gilt - ohne sie beginnt eine Rückfragenschleife, die den Prozess um Wochen verlängern kann.

Karenz / Elternzeit

Während der Karenz (Elternzeit) ist das Einkommen in der Regel deutlich reduziert. Banken akzeptieren das Karenzgeld nur eingeschränkt als Einkommen, da es befristet ist. Entscheidend ist hier:

In der Praxis empfiehlt es sich, mit dem Kreditantrag bis kurz vor oder nach der Rückkehr in den Beruf zu warten - oder den Kredit ausschließlich auf das Einkommen des nicht in Karenz befindlichen Partners zu stützen.

Wie deutsches Einkommen bewertet wird

Österreichische Banken akzeptieren deutsches Einkommen. Sie rechnen es aber nicht eins zu eins in ihre Schablone, weil sich die Abgabensysteme unterscheiden - aus demselben Bruttogehalt entsteht dies- und jenseits der Grenze ein anderes Netto.

Abgabe (Arbeitnehmeranteil)DeutschlandÖsterreich
Krankenversicherungca. 7,3 % plus Zusatzbeitragca. 3,87 %
Renten- bzw. Pensionsversicherung9,3 %10,25 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %bis 3,0 %, nach Einkommen gestaffelt
Pflegeversicherung1,7 %, für Kinderlose mehrkeine eigene Abgabe
Lohn- bzw. Einkommensteuerprogressiv, 14-45 %progressiv, 0-55 %
Kirchenbeitrag8-9 % der Lohnsteuerca. 1,1 % des Einkommens

In der Praxis geht die Bank von Ihrem tatsächlichen deutschen Netto aus, wie es auf der Abrechnung steht, und prüft dann vier Dinge:

  1. Regelmäßigkeit: Nur nachhaltig erzielbares Einkommen zählt voll. Variable Boni werden häufig nur anteilig angesetzt.
  2. Sonderzahlungen: In Österreich sind 13. und 14. Gehalt die Regel und steuerlich begünstigt. Deutsche Sonderzahlungen werden auf zwölf Monate umgelegt - vorausgesetzt, Sie weisen sie über mehrere Jahre nach.
  3. Bestehende Verpflichtungen: Ratenkredite, Leasing und Unterhalt gehen ab, bevor die Schuldendienstquote gerechnet wird.
  4. Sicherheitsabschlag: Manche Institute kürzen ausländisches Einkommen pauschal um 5 bis 10 %, obwohl im Euroraum kein Währungsrisiko besteht. Fragen Sie danach - der Abschlag ist Hauspolitik und kein Gesetz, und er unterscheidet sich von Bank zu Bank.

Weitere Unterschiede, die im Alltag auffallen:

Welche weiteren Unterlagen zum Kreditantrag gehören und wie die Bonitätsprüfung daneben abläuft, sind eigene Themen.

💡
Tipp: Bereiten Sie Ihre Einkommensnachweise lückenlos vor, bevor Sie das Erstgespräch mit der Bank führen. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess erheblich und hinterlassen einen professionellen Eindruck. Prüfen Sie außerdem vorab Ihre Bonität, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Im Ansässigkeitsstaat, also dort, wo Sie wohnen - das regelt Art. 15 Abs. 6 des Doppelbesteuerungsabkommens abweichend vom sonst üblichen Tätigkeitsstaatsprinzip. Voraussetzung ist, dass Wohnort und Arbeitsort in der Grenzzone von je 30 Kilometern Luftlinie beiderseits der Grenze liegen und dass Sie dort Ihren einzigen Wohnsitz haben. Arbeitstage außerhalb der Grenzzone sind auf 45 im Jahr begrenzt. Homeoffice-Tage zählen seit 1. Jänner 2024 nicht mehr dagegen.

Manche schon. Ein pauschaler Sicherheitsabschlag von 5 bis 10 % auf ausländisches Einkommen ist verbreitet, obwohl im Euroraum kein Währungsrisiko besteht. Vorgeschrieben ist er nicht - er steht in der internen Risikopolitik des jeweiligen Instituts und fällt entsprechend unterschiedlich aus. Fragen Sie im Erstgespräch aktiv danach; bei einer knappen Schuldendienstquote entscheidet dieser Abschlag über die Zusage.

Ja, wenn Sie eine Immobilie über eine Bank finanzieren möchten. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, und ohne belegtes Einkommen kann die Bank sie nicht durchführen. Nur beim reinen Barkauf ohne jede Finanzierung entfällt diese Pflicht.

Ja, grundsätzlich ohne Einschränkungen. Sie benötigen Gehaltszettel, Arbeitsvertrag und Steuerbescheid in der deutschen Version. Eine Übersetzung ist nicht erforderlich, da die Dokumente in deutscher Sprache vorliegen.

Der Richtwert der Finanzmarktaufsicht liegt bei 40 % des monatlichen Nettohaushaltseinkommens und umfasst alle Kreditverpflichtungen zusammen - also auch bestehende Kredite, Leasingraten oder andere Finanzierungen. Seit dem Auslaufen der KIM-Verordnung darf eine Bank im begründeten Einzelfall darüber hinausgehen.

Nur teilweise. Die meisten Banken rechnen Überstundenvergütungen zu maximal 50 % an, da sie nicht als garantiertes Einkommen gelten. Eine Arbeitgeberbestätigung über regelmäßige Überstunden kann den angerechneten Anteil erhöhen.

Ja, aber die Anforderungen sind höher. Sie brauchen mindestens 2-3 Jahre Steuerbescheide, eine aktuelle BWA und idealerweise steigende oder stabile Gewinne. Banken rechnen zudem einen Sicherheitsabschlag von 20-30 % auf Ihr Einkommen.