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Immobilienfinanzierung in Österreich

Der große Ratgeber für Deutsche

Muss ich als Deutscher in Österreich ein Einkommen nachweisen?

  • Als deutscher Staatsbürger genießen Sie in Österreich die volle Freizügigkeit der EU. Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten sind keine Bedingungen oder Nachweise erforderlich.
  • Planen Sie, länger als drei Monate in Österreich zu bleiben, müssen Sie eine Anmeldebescheinigung beantragen. Dies ist eine Bestätigung Ihres Aufenthaltsrechts.
  • Ein Einkommensnachweis ist nur dann zwingend erforderlich, wenn Sie in Österreich nicht erwerbstätig sind, also beispielsweise als Student, Pensionist oder Privatier leben.
  • Arbeitnehmer und Selbstständige weisen ihren Status durch einen Arbeitsvertrag bzw. einen Nachweis der selbstständigen Tätigkeit nach. Die Höhe des Einkommens ist hier sekundär.
  • Die Höhe des nachzuweisenden Einkommens für Nichterwerbstätige orientiert sich an den österreichischen Ausgleichszulagenrichtsätzen und hängt von der Familiengröße ab.
  • Zusätzlich zum Einkommen müssen alle Antragsteller einen umfassenden Krankenversicherungsschutz nachweisen, der in Österreich gültig ist.

Das Grundprinzip: Freizügigkeit für EU-Bürger in Österreich

Die Vorstellung, in Österreich zu leben und zu arbeiten, ist für viele Deutsche attraktiv. Die gute Nachricht vorweg: Als Bürger der Europäischen Union profitieren Sie vom Recht auf Freizügigkeit. Dieses fundamentale Prinzip erlaubt es Ihnen, ohne Visum nach Österreich einzureisen und sich dort bis zu drei Monate lang aufzuhalten, ohne besondere Bedingungen erfüllen zu müssen. Sie können in dieser Zeit das Land erkunden, eine Arbeitsstelle suchen oder private Angelegenheiten regeln. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist alles, was Sie für die Einreise benötigen.

Die Situation ändert sich jedoch, wenn Sie beabsichtigen, Ihren Aufenthalt über diesen Dreimonatszeitraum hinaus auszudehnen. An diesem Punkt greift das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Es verlangt von EU-Bürgern, die länger bleiben möchten, dass sie ihr Aufenthaltsrecht dokumentieren lassen. Dies geschieht durch die Beantragung einer sogenannten Anmeldebescheinigung. Wichtig ist zu verstehen, dass es sich hierbei nicht um eine Genehmigung im Sinne einer Erlaubnis handelt, sondern um eine formelle Registrierung Ihres bereits bestehenden Rechts. Und genau bei diesem Schritt wird die Frage nach dem Einkommen für bestimmte Personengruppen relevant.

Die Anmeldebescheinigung: Wann und warum sie erforderlich ist

Die Anmeldebescheinigung ist das zentrale Dokument für jeden Deutschen, der plant, länger als drei Monate in Österreich zu leben. Sie ist der offizielle Nachweis, dass Sie Ihr EU-Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen und ordnungsgemäß gemeldet sind. Der Antrag muss innerhalb von vier Monaten nach Ihrer Einreise bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Je nach Wohnort ist dies das Magistrat (in Statutarstädten wie Wien, Graz oder Linz) oder die Bezirkshauptmannschaft.

Warum verlangt Österreich diesen Nachweis? Der Gedanke dahinter ist, sicherzustellen, dass Personen, die sich langfristig im Land niederlassen, nicht dem Sozialsystem zur Last fallen. Die Freizügigkeit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Um die Anmeldebescheinigung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie einer von mehreren Kategorien angehören: Sie sind entweder Arbeitnehmer, selbstständig, in Ausbildung oder Sie verfügen über ausreichende eigene Existenzmittel für sich und Ihre Familie. Zusätzlich ist ein umfassender Krankenversicherungsschutz für alle Kategorien eine zwingende Voraussetzung. Die Anmeldebescheinigung ist also der Punkt, an dem die österreichischen Behörden prüfen, ob Sie diese Kriterien erfüllen.

Der Einkommensnachweis: Wer ihn wirklich braucht

Die Notwendigkeit, ein konkretes Einkommen nachzuweisen, betrifft nicht jeden Deutschen in Österreich pauschal. Das Gesetz unterscheidet klar nach dem Status der Person. Es ist entscheidend zu verstehen, in welche Kategorie Sie fallen, um die richtigen Unterlagen vorzubereiten und unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Arbeitnehmer und Selbstständige

Wenn Sie in Österreich eine Arbeitsstelle antreten oder sich selbstständig machen, ist die Situation am einfachsten. Sie müssen keinen separaten Einkommensnachweis im Sinne von Kontoauszügen oder einer Vermögensaufstellung erbringen. Ihr Status als Erwerbstätiger ist der eigentliche Nachweis. Als Arbeitnehmer legen Sie bei der Beantragung der Anmeldebescheinigung einfach Ihren Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) oder eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers vor. Für Selbstständige dient der Nachweis über die selbstständige Tätigkeit, wie zum Beispiel der Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein) oder die Bestätigung über die Vergabe einer Steuernummer, als Beleg. Damit ist die Bedingung der „eigenen Existenzmittel“ automatisch erfüllt.

Studierende und Pensionisten

Für Studierende und Pensionisten gelten andere Regeln. Da sie in der Regel keiner Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen, müssen sie aktiv belegen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Studierende müssen nachweisen, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Studiengebühren und Lebenshaltungskosten zu decken. Dies kann durch ein Sparkonto, Stipendienbescheide (wie z.B. BAföG), eine Haftungserklärung der Eltern oder den Nachweis regelmäßiger Unterhaltszahlungen erfolgen. Pensionisten legen in der Regel ihren Pensionsbescheid aus Deutschland vor. In beiden Fällen muss das Einkommen oder Vermögen eine bestimmte Höhe erreichen, um als ausreichend zu gelten.

Nichterwerbstätige Personen (Privatiers)

Diese Kategorie umfasst alle Personen, die nicht arbeiten, studieren oder in Pension sind, aber dennoch in Österreich leben möchten. Das können zum Beispiel Personen sein, die von ihrem Vermögen, Mieteinnahmen oder anderen Kapitalerträgen leben. Wie bei Studierenden und Pensionisten ist hier ein lückenloser Nachweis über ausreichende Existenzmittel unerlässlich. Die Behörde prüft sehr genau, ob die vorgelegten Mittel gesichert und regelmäßig verfügbar sind, um eine Belastung für das österreichische Sozialhilfesystem auszuschließen. Akzeptiert werden zum Beispiel Kontoauszüge über einen längeren Zeitraum, Wertpapierdepots oder notariell beglaubigte Nachweise über andere Einkommensquellen.

Wie hoch muss das Einkommen sein? Die Richtsätze im Detail

Wenn Sie zu der Gruppe gehören, die ein Einkommen nachweisen muss, stellt sich die entscheidende Frage: Wie viel ist „ausreichend“? Österreich hat hierfür klare Vorgaben, die sich an den sogenannten Ausgleichszulagenrichtsätzen aus dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) orientieren. Diese Richtsätze definieren die Mindestpension in Österreich und dienen als Referenzwert für das soziokulturelle Existenzminimum. Ihr monatliches Einkommen muss über diesen Werten liegen.

Die Höhe der Richtsätze wird in der Regel jährlich angepasst. Es ist daher wichtig, sich vor der Antragstellung über die aktuellen Werte zu informieren. Feste Einkünfte wie Renten, Unterhaltszahlungen oder regelmäßige Erträge aus Vermögen werden angerechnet. Bei Sparguthaben wird oft eine Summe verlangt, die den Lebensunterhalt für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr) abdeckt. Wichtig: Die Kosten für die Miete werden bei der Berechnung der erforderlichen Mittel pauschal berücksichtigt und nicht zusätzlich vom Einkommen abgezogen. Es zählt das Nettoeinkommen.

Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Richtsätze zur Orientierung. Die genauen, aktuellen Beträge sollten Sie stets bei der zuständigen Behörde erfragen.

Personenkreis Beispielhafter monatlicher Richtsatz (Netto)
Alleinstehende Person ca. 1.217 €
Ehepaar / eingetragene Partnerschaft (gemeinsam) ca. 1.921 €
Zusätzlich für jedes Kind ca. 187 €

Akzeptierte Nachweise: Wie Sie Ihr Einkommen belegen

Die österreichischen Behörden benötigen handfeste Belege, um Ihre finanzielle Situation zu bewerten. Es reicht nicht aus, mündlich zu versichern, dass Sie über genügend Mittel verfügen. Die Art des Nachweises hängt von der Herkunft Ihrer finanziellen Mittel ab. Eine sorgfältige Vorbereitung dieser Dokumente ist der Schlüssel zu einem reibungslosen Antragsverfahren.

Folgende Dokumente werden in der Regel als Einkommens- oder Vermögensnachweis akzeptiert:

  • Kontoauszüge der letzten Monate: Sie sollten einen regelmäßigen Geldeingang oder ein ausreichend hohes Guthaben aufweisen. Ein reines Sparkonto ist ebenfalls geeignet, wenn die Summe den Lebensunterhalt für einen längeren Zeitraum sichert.
  • Pensionsbescheide: Für Rentner ist dies der Standardnachweis. Der Bescheid der deutschen Rentenversicherung ist hierfür ausreichend.
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen: Wenn Sie Unterhalt von einem Elternteil oder Ex-Partner erhalten, benötigen Sie eine rechtlich verbindliche Vereinbarung und Belege über die regelmäßigen Zahlungen.
  • Nachweis über Kapitalvermögen: Dies können Depotauszüge oder andere Belege über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein. Wichtig ist, dass die Erträge nachvollziehbar und regelmäßig sind.
  • Haftungserklärung: In manchen Fällen kann eine dritte Person (z.B. ein in Österreich lebender Verwandter) eine notariell beglaubigte Haftungserklärung für Sie abgeben. Damit verpflichtet sich diese Person, für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente aktuell, vollständig und, falls nicht auf Deutsch, eventuell von einem beeidigten Dolmetscher übersetzt sind.

Die entscheidende Rolle der Krankenversicherung

Neben dem Nachweis über die finanziellen Mittel gibt es eine zweite, ebenso wichtige Säule für die Erteilung der Anmeldebescheinigung: der Nachweis eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes. Diese Anforderung gilt für absolut jeden, egal ob Arbeitnehmer, Student oder Privatier. Ohne gültige Krankenversicherung wird Ihr Antrag abgelehnt, selbst wenn Ihr Einkommen weit über den Richtsätzen liegt.

Was bedeutet „umfassender Schutz“? Die Versicherung muss alle Risiken in Österreich abdecken und darf keine wesentlichen Leistungsausschlüsse haben. Sie muss für alle in Österreich anfallenden Behandlungskosten aufkommen. Für Arbeitnehmer und Selbstständige, die in das österreichische Sozialversicherungssystem einzahlen, ist dies durch die Pflichtversicherung automatisch gegeben. Für andere Personengruppen gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Für Studierende oder Touristen deckt die deutsche EHIC notwendige medizinische Behandlungen ab. Für einen Daueraufenthalt kann sie von der Behörde als nicht ausreichend angesehen werden.
  • Formular S1 (früher E106/E121): Pensionisten oder Grenzgänger können mit diesem Formular, das von der deutschen Krankenkasse ausgestellt wird, den vollen Leistungsanspruch der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Dies ist der sicherste Weg für Pensionisten.
  • Private Krankenversicherung: Eine private Vollkrankenversicherung ist ebenfalls eine Option. Sie müssen der Behörde eine Versicherungsbestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Schutz umfassend ist und in Österreich gilt.

Kümmern Sie sich frühzeitig um diesen Nachweis, da die Klärung mit den Versicherungsträgern einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Der Prozess Schritt für Schritt: Von der Ankunft zur Anmeldebescheinigung

Der Weg zur ordnungsgemäßen Niederlassung in Österreich folgt einer klaren Abfolge von Schritten. Wer die Bürokratie versteht und sich gut vorbereitet, kann den Prozess schnell und stressfrei bewältigen. Verwechseln Sie dabei nicht die Wohnsitzmeldung mit der Anmeldebescheinigung – es sind zwei separate, aber beides obligatorische Vorgänge.

Schritt 1: Der Meldezettel

Ihr allererster Behördengang in Österreich führt Sie zum Meldeamt. Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug einer Unterkunft an Ihrer neuen Adresse anmelden. Dies gilt auch für ein Hotelzimmer, wenn Sie dort länger wohnen. Nach der Anmeldung erhalten Sie den sogenannten Meldezettel, eine Bestätigung Ihrer Wohnsitzmeldung. Dieses Dokument ist die Grundlage für fast alle weiteren administrativen Schritte in Österreich, vom Abschluss eines Handyvertrags bis zur Kontoeröffnung.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Sobald der Meldezettel vorliegt, sammeln Sie alle Dokumente für die Anmeldebescheinigung. Die genaue Liste kann je nach Ihrer persönlichen Situation variieren, aber eine typische Mappe enthält:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldezettel
  • Nachweis als Erwerbstätiger (Arbeitsvertrag) ODER Nachweis ausreichender Existenzmittel (Kontoauszüge, Pensionsbescheid etc.)
  • Nachweis des umfassenden Krankenversicherungsschutzes (z.B. Formular S1, private Polizze)
  • Gegebenenfalls weitere Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden für Familienangehörige

Schritt 3: Der Antrag bei der Behörde

Mit den vollständigen Unterlagen gehen Sie zur zuständigen Aufenthaltsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft). Dort füllen Sie das Antragsformular aus und legen Ihre Dokumente vor. Der Beamte prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Anmeldebescheinigung sofort ausgestellt. Beachten Sie, dass für die Ausstellung Gebühren anfallen, die in der Regel bar oder mit Karte vor Ort zu bezahlen sind.

Was passiert ohne Nachweis? Konsequenzen und mögliche Strafen

Die Vorschriften zur Anmeldebescheinigung sollten Sie ernst nehmen. Auch wenn Österreich als EU-Partnerland Deutschen gegenüber sehr offen ist, stellt die Missachtung der Meldepflichten eine Verwaltungsübertretung dar. Die Konsequenzen können unangenehm sein und von finanziellen Strafen bis hin zu aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen reichen.

Wer die Frist von vier Monaten zur Beantragung der Anmeldebescheinigung versäumt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese kann theoretisch mehrere hundert Euro betragen, wird in der Praxis bei einer geringfügigen Verspätung aber oft milde gehandhabt, wenn Sie den Antrag nachholen. Deutlich ernster wird es, wenn Sie die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht gar nicht erfüllen – also weder arbeiten noch über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen. Wenn festgestellt wird, dass Sie eine „unangemessene Belastung“ für das Sozialhilfesystem darstellen, kann die Behörde Ihr Aufenthaltsrecht beenden. Eine Ausweisung (Aufenthaltsbeendigung) eines EU-Bürgers ist jedoch ein sehr seltener und schwerwiegender Schritt. Er kommt nur in Betracht, wenn eine tatsächliche und schwerwiegende Gefährdung vorliegt. Dennoch ist es wichtig zu verstehen, dass die Freizügigkeit an Bedingungen geknüpft ist. Ein geregeltes Verfahren und die Einhaltung der Gesetze schützen Sie vor jeglichen Komplikationen und sichern Ihnen einen sorgenfreien Start in Österreich.

Wichtige Fragen und Antworten

Muss ich als deutscher Arbeitnehmer in Österreich mein Gehalt offenlegen?

Nein, nicht im Detail. Für die Anmeldebescheinigung genügt der Nachweis, dass Sie ein Arbeitnehmer sind. Ihr Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers reicht aus. Die genaue Höhe Ihres Gehalts wird nicht zur Bedingung gemacht, da Ihr Status als Erwerbstätiger bereits die Voraussetzung der „eigenen Existenzmittel“ erfüllt.

Reicht mein Sparguthaben auf einem deutschen Konto als Nachweis?

Ja, Sparguthaben auf einem deutschen Konto wird in der Regel als Nachweis anerkannt. Sie müssen durch aktuelle Kontoauszüge belegen, dass das Vermögen hoch genug ist, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Behörde rechnet oft hoch, ob die Summe für mindestens ein Jahr ausreicht, basierend auf den monatlichen Richtsätzen.

Ich bin Student und erhalte BAföG. Gilt das als Einkommensnachweis?

Ja, absolut. Ein aktueller BAföG-Bescheid ist ein idealer Nachweis über regelmäßige Einkünfte. Er wird von den österreichischen Behörden als Beleg für ausreichende Existenzmittel für Studierende anerkannt. Zusammen mit dem Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung steht der Anmeldebescheinigung dann nichts im Wege.

Ändern sich die erforderlichen Einkommensgrenzen (Richtsätze)?

Ja, die Ausgleichszulagenrichtsätze, die als Referenz dienen, werden von der österreichischen Regierung normalerweise einmal pro Jahr, meist zum 1. Januar, angepasst. Es ist daher sehr empfehlenswert, sich kurz vor dem Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat nach den tagesaktuellen Werten zu erkundigen.

Was ist der Unterschied zwischen Meldezettel und Anmeldebescheinigung?

Der Meldezettel ist die Bestätigung Ihrer Wohnsitzmeldung beim Meldeamt. Jeder, der in Österreich eine Wohnung bezieht, muss sich anmelden. Die Anmeldebescheinigung ist ein separates Dokument der Aufenthaltsbehörde, das nur EU/EWR-Bürger benötigen, die länger als drei Monate bleiben. Es bestätigt Ihr Aufenthaltsrecht nach EU-Recht. Sie müssen beide Formalitäten erledigen.

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