• Skip to main content

Immobilienfinanzierung in Österreich

Der große Ratgeber für Deutsche

Gibt es eine Genehmigungspflicht für Deutsche beim Kauf von Grundstücken in Österreich?

  • Genehmigungspflicht: Ja, grundsätzlich benötigen auch Deutsche beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien in Österreich eine Genehmigung durch die zuständige Grundverkehrsbehörde.
  • EU-Vorteil: Als EU-Bürger profitieren Deutsche jedoch von einem stark vereinfachten Verfahren, dem sogenannten Erklärungsverfahren, wenn sie die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen möchten.
  • Landesgesetze: Es gibt kein einheitliches Gesetz. Jedes der neun österreichischen Bundesländer hat sein eigenes Grundverkehrsgesetz, was zu erheblichen regionalen Unterschieden führt.
  • Nutzungszweck ist entscheidend: Die größte Hürde ist der Kauf einer Immobilie als Ferien- oder Zweitwohnsitz. In vielen touristischen Regionen ist dies stark eingeschränkt oder sogar unmöglich.
  • Professionelle Hilfe ist Pflicht: Der gesamte Prozess muss von einem österreichischen Notar oder Rechtsanwalt begleitet werden. Dieser kümmert sich um die Einholung der notwendigen Genehmigung.

Der Traum vom Eigenheim in den Alpen: Grundsätzliches zum Immobilienerwerb in Österreich

Österreich lockt mit seiner atemberaubenden Natur, der hohen Lebensqualität und der kulturellen Nähe viele Deutsche an. Der Wunsch, ein Grundstück oder eine Immobilie im Nachbarland zu erwerben, ist weit verbreitet. Ob als Altersruhesitz, Ferienhaus oder als Lebensmittelpunkt – die Motive sind vielfältig. Doch wer glaubt, der Kauf einer Immobilie in Österreich sei so unkompliziert wie innerhalb Deutschlands oder der EU, irrt. Der Prozess unterliegt spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Außenstehende oft verwirrend sein können.

Das zentrale Stichwort lautet hier Grundverkehrsrecht. Dieses regelt in Österreich, wer unter welchen Voraussetzungen Grund und Boden erwerben darf. Anders als in Deutschland ist dieses Recht keine Bundessache, sondern liegt in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Das bedeutet, dass die Regeln in Tirol völlig anders sein können als in der Steiermark oder in Wien. Diese föderale Struktur ist die Hauptursache für die Komplexität des Themas. Sie zielt darauf ab, die Bodennutzung im öffentlichen Interesse zu steuern, die heimische Landwirtschaft zu schützen und einen Ausverkauf der Heimat, insbesondere in touristisch begehrten Lagen, zu verhindern.

Für Kaufinteressenten aus Deutschland ist es daher unerlässlich, sich frühzeitig mit den spezifischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes vertraut zu machen. Eine pauschale Antwort auf die Frage der Genehmigungspflicht gibt es nicht – die Details sind entscheidend.

Die EU-Freizügigkeit und ihre Grenzen: Warum Deutsche nicht völlig freie Hand haben

Viele Deutsche gehen davon aus, dass die innerhalb der Europäischen Union geltende Freizügigkeit des Kapitals ihnen automatisch das Recht gibt, ohne Weiteres Immobilien in Österreich zu kaufen. Dieser Grundsatz ist zwar korrekt, doch es gibt wichtige Ausnahmen, die Österreich in seinen Gesetzen verankert hat. Die EU erlaubt ihren Mitgliedstaaten, aus bestimmten übergeordneten Gründen des Allgemeininteresses den freien Kapitalverkehr einzuschränken. Genau hier setzt das österreichische Grundverkehrsrecht an.

Die Rechtfertigung für diese Einschränkungen liegt in verschiedenen Bereichen:

  • Raumordnungspolitische Ziele: Der Staat möchte die Zersiedelung der Landschaft verhindern und die Entstehung von „kalten Betten“ – also reinen Ferienwohnungen, die den Großteil des Jahres leer stehen – in Tourismusgebieten eindämmen.
  • – Sozialpolitische Ziele: Die Beschränkungen sollen verhindern, dass die Immobilienpreise durch eine hohe Nachfrage aus dem Ausland für Einheimische unerschwinglich werden. Bezahlbarer Wohnraum für die lokale Bevölkerung soll gesichert werden.

    – Agrarpolitische Ziele: Die Gesetze dienen auch dem Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Sie sollen sicherstellen, dass diese Flächen weiterhin von aktiven Landwirten bewirtschaftet werden und nicht zu Spekulationsobjekten verkommen.

Deshalb werden Deutsche und andere EU-Bürger zwar nicht wie Personen aus Drittstaaten behandelt, aber ihr Kaufvorhaben wird dennoch einer Prüfung unterzogen. Es wird verifiziert, ob der Erwerb diesen öffentlichen Interessen widerspricht. Die gute Nachricht ist: Für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes ist dieser Prozess meist eine reine Formsache.

Das Herzstück der Regelung: Die Grundverkehrsgesetze der Bundesländer

Die eigentliche Herausforderung beim Grundstückskauf in Österreich liegt im Föderalismus. Es gibt nicht das eine Grundverkehrsgesetz, sondern neun verschiedene: für Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, die Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und das Burgenland. Jedes dieser Gesetze hat eigene Definitionen, Verfahren und Zuständigkeiten, was eine allgemeingültige Aussage unmöglich macht.

Die für die Genehmigung zuständige Behörde ist die sogenannte Grundverkehrsbehörde, die auf Bezirks- oder Landesebene angesiedelt ist. In manchen Bundesländern entscheidet ein Beamter, in anderen eine ganze Grundverkehrskommission, die oft mit Vertretern aus Landwirtschaft, Tourismus und Gemeinden besetzt ist. Diese Kommission prüft, ob der beabsichtigte Kauf mit den Zielen des jeweiligen Landesgesetzes vereinbar ist.

Ein Beispiel für die Unterschiede: Während in manchen Regionen der Steiermark der Erwerb eines Ferienhauses noch vergleichsweise unkompliziert sein kann, ist er in weiten Teilen Tirols oder Salzburgs praktisch ausgeschlossen. Dort gibt es sogenannte „Vorbehaltsgemeinden“, in denen der Erwerb von Freizeitwohnsitzen strengstens kontingentiert oder gänzlich verboten ist. Für Sie als Käufer bedeutet das: Der erste Schritt muss immer die genaue Analyse des Grundverkehrsgesetzes in Ihrem Wunsch-Bundesland sein. Ein Notar oder spezialisierter Anwalt vor Ort ist hierfür der einzig verlässliche Ansprechpartner.

Hauptwohnsitz vs. Ferienimmobilie: Der Nutzungszweck als entscheidender Faktor

Der mit Abstand wichtigste Aspekt, der über Erfolg oder Misserfolg Ihres Immobilienkaufs in Österreich entscheidet, ist der geplante Nutzungszweck. Die österreichischen Gesetze unterscheiden hier rigoros zwischen dem Erwerb für einen Hauptwohnsitz und dem für einen Freizeit- oder Ferienwohnsitz.

Der Erwerb als Hauptwohnsitz

Wenn Sie als deutscher Staatsbürger planen, Ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich zu verlegen und die Immobilie als Ihren ständigen Hauptwohnsitz zu nutzen, ist das Verfahren in der Regel stark vereinfacht. In diesem Fall kommt meist das sogenannte Erklärungsverfahren zur Anwendung. Sie geben gegenüber der Grundverkehrsbehörde eine verbindliche Erklärung ab, dass Sie die Immobilie zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses erwerben und dort Ihren Hauptwohnsitz begründen werden. Die Behörde stellt dann einen sogenannten Feststellungsbescheid aus, der bestätigt, dass der Kauf nicht genehmigungspflichtig im engeren Sinne ist. Dieser Prozess ist zwar obligatorisch, aber meist unproblematisch und schnell.

Der Erwerb als Ferien- oder Zweitwohnsitz

Hier wird es kompliziert. Der Erwerb einer Immobilie, die nicht als ständiger Wohnsitz, sondern nur zeitweise zu Erholungszwecken genutzt werden soll, unterliegt einem strengen Genehmigungsverfahren. Die Behörden prüfen hier sehr genau, ob der Kauf im öffentlichen Interesse liegt. In vielen touristisch geprägten Gemeinden gibt es eine festgelegte Obergrenze für Freizeitwohnsitze. Ist diese Quote erreicht, werden keine neuen Genehmigungen mehr erteilt. In besonders betroffenen „Vorbehaltsgemeinden“ in Tirol oder Salzburg ist die Genehmigung für einen neuen Freizeitwohnsitz für Ausländer quasi ausgeschlossen. Die Chancen hängen stark von der jeweiligen Gemeinde und deren spezifischen Widmungen im Flächenwidmungsplan ab.

Der Genehmigungsprozess in der Praxis: Vom Erklärungsverfahren bis zur Genehmigung

Unabhängig vom Nutzungszweck führt kein Weg an der zuständigen Grundverkehrsbehörde vorbei. Der Ablauf unterscheidet sich jedoch erheblich.

Ablauf des Erklärungsverfahrens (für den Hauptwohnsitz)

Dieses vereinfachte Verfahren ist der Standardfall für EU-Bürger, die nach Österreich ziehen.

  1. Sie unterzeichnen den Kaufvertragsentwurf beim Notar.
  2. Der Notar reicht den Vertragsentwurf zusammen mit Ihrer Erklärung zur Hauptwohnsitzbegründung bei der zuständigen Grundverkehrsbehörde ein.
  3. Die Behörde prüft die Unterlagen auf Plausibilität. Es wird verifiziert, dass Sie EU-Bürger sind und die Erklärung formell korrekt ist.
  4. Die Behörde stellt einen Bescheid aus, der bestätigt, dass der Rechtsvorgang keiner Genehmigung bedarf. Dies wird auch als „Negativtestat“ bezeichnet.
  5. Mit diesem Bescheid kann der Notar die Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch beantragen. Der gesamte Prozess dauert in der Regel wenige Wochen.

Ablauf des Genehmigungsverfahrens (für den Ferienwohnsitz)

Dieses Verfahren ist deutlich aufwendiger und der Ausgang ist ungewiss.

  1. Der Notar reicht den Kaufvertragsentwurf mit einem formellen Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung ein.
  2. Im Antrag müssen Sie detailliert begründen, warum der Erwerb besonderen öffentlichen, volkswirtschaftlichen oder sozialen Interessen dient.
  3. Die Grundverkehrskommission prüft den Antrag. Sie holt oft Stellungnahmen der Gemeinde ein und prüft, ob Quoten für Freizeitwohnsitze überschritten werden.
  4. Die Kommission entscheidet per Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung.
  5. Nur bei einer positiven Entscheidung kann der Kauf im Grundbuch eingetragen werden. Dieses Verfahren kann sich über mehrere Monate hinziehen.

Die Rolle des Notars und Anwalts: Unverzichtbare Helfer im Verfahren

Der Kauf einer Immobilie in Österreich ist ohne professionelle juristische Begleitung nicht nur unklug, sondern praktisch unmöglich. Der Notar oder ein spezialisierter Rechtsanwalt spielt eine zentrale und unverzichtbare Rolle im gesamten Prozess. In Österreich ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags (oder zumindest die beglaubigte Unterfertigung) zwingend erforderlich, damit die Eintragung ins Grundbuch erfolgen kann.

Die Aufgaben des Notars gehen jedoch weit über die reine Beurkundung hinaus. Er ist Ihr wichtigster Berater und Abwickler:

  • Beratung: Ein erfahrener Notar kennt das Grundverkehrsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und kann Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen. Er wird Sie von Anfang an auf mögliche Hürden hinweisen.
  • Vertragserrichtung: Er entwirft den Kaufvertrag und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Insbesondere wird eine Klausel aufgenommen, die den Vertrag von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung abhängig macht.
  • Abwicklung des Genehmigungsverfahrens: Der Notar übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Grundverkehrsbehörde. Er stellt die notwendigen Anträge, reicht die erforderlichen Dokumente ein und überwacht die Fristen.
  • Treuhandabwicklung: Der Kaufpreis wird in der Regel nicht direkt an den Verkäufer gezahlt, sondern auf ein sicheres Treuhandkonto des Notars. Erst wenn die Genehmigung vorliegt und die Eintragung im Grundbuch gesichert ist, leitet der Notar das Geld weiter.

Die Kosten für den Notar sind ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten, aber diese Investition schützt Sie vor rechtlichen und finanziellen Katastrophen.

Überblick der Regelungen in beliebten Bundesländern

Die regionalen Unterschiede sind erheblich. Die folgende Tabelle gibt einen vereinfachten Überblick über die Situation in vier bei Deutschen besonders beliebten Bundesländern. Beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Orientierung ist und eine Prüfung im Einzelfall unerlässlich bleibt.

Bundesland Erwerb als Hauptwohnsitz (für EU-Bürger) Erwerb als Ferienwohnsitz (für EU-Bürger) Besonderheiten
Tirol Meist unproblematisch (Erklärungsverfahren) Sehr restriktiv bis unmöglich Hohe Dichte an „Vorbehaltsgemeinden“ mit strengen Auflagen. Strenge Kontrollen der Nutzung.
Salzburg In der Regel unproblematisch (Erklärungsverfahren) Stark eingeschränkt, oft nur in explizit ausgewiesenen Gebieten möglich. Auch hier gibt es zahlreiche Gemeinden mit sehr strengen Regelungen für Zweitwohnsitze.
Kärnten Üblicherweise unproblematisch (Erklärungsverfahren) Genehmigungspflichtig, Chancen je nach Gemeinde und Region unterschiedlich. Die Regelungen können sich besonders in den beliebten Seeregionen (z.B. Wörthersee) verschärfen.
Steiermark Grundsätzlich unproblematisch (Erklärungsverfahren) Genehmigungspflichtig, aber oft liberaler als in den westlichen Bundesländern. Die genauen Vorschriften variieren stark je nach Bezirk und Flächenwidmung.

Risiken und Fallstricke: Was passiert bei einem Kauf ohne Genehmigung?

Die Versuchung mag groß sein, die Vorschriften zu umgehen – etwa indem man eine Immobilie als Hauptwohnsitz deklariert, sie aber de facto nur als Feriendomizil nutzt. Davor kann nur eindringlich gewarnt werden. Die österreichischen Behörden nehmen die Einhaltung der Grundverkehrsgesetze sehr ernst und die Konsequenzen bei Verstößen sind gravierend.

Zunächst ist ein Kaufvertrag ohne die erforderliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung schwebend unwirksam. Das bedeutet, er entfaltet keine rechtliche Wirkung, solange die Genehmigung nicht erteilt ist. Wird die Genehmigung endgültig verweigert, ist der Vertrag von Anfang an nichtig. Sie haben keinen Anspruch auf die Immobilie, auch wenn Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben.

Noch schlimmer sind die Folgen, wenn eine Genehmigung unter falschen Voraussetzungen erschlichen wurde. Stellt die Gemeinde bei einer Kontrolle fest, dass Sie Ihren deklarierten Hauptwohnsitz gar nicht begründet haben, kann ein Verfahren zur Rückabwicklung des Kaufs eingeleitet werden. Dies kann bedeuten, dass der Kaufvertrag für nichtig erklärt wird und Sie gezwungen werden, die Immobilie wieder zu verkaufen – oft unter Zeitdruck und mit erheblichem finanziellen Verlust. Zusätzlich drohen empfindliche Verwaltungsstrafen, die mehrere zehntausend Euro betragen können. Die Behörden kontrollieren die Einhaltung der Hauptwohnsitzpflicht durchaus, etwa durch Überprüfung des Melderegisters, der Stromrechnung oder durch Befragungen in der Nachbarschaft.

Wichtige Fragen und Antworten

Brauche ich als Deutscher immer eine Genehmigung in Österreich?

Ja, im Prinzip unterliegt jeder Immobilienerwerb durch Ausländer einer Prüfung. Für EU-Bürger, die einen Hauptwohnsitz begründen, ist dies jedoch ein vereinfachtes „Erklärungsverfahren“, das meist eine Formalität darstellt. Eine echte, inhaltliche Genehmigung ist vor allem für Ferienwohnsitze oder landwirtschaftliche Flächen erforderlich.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

Das ist sehr unterschiedlich. Das Erklärungsverfahren für einen Hauptwohnsitz dauert in der Regel nur vier bis acht Wochen. Ein echtes Genehmigungsverfahren für einen Ferienwohnsitz kann sich hingegen über viele Monate, in komplexen Fällen sogar über ein Jahr, hinziehen.

Was kostet die Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde?

Für das Verfahren fallen Verwaltungsgebühren an. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Aufwand. Es handelt sich meist um einige hundert Euro. Diese Kosten sind Teil der Kaufnebenkosten und werden in der Regel vom Notar in seiner Kostenaufstellung berücksichtigt.

Kann ich die Genehmigung umgehen, indem ich eine österreichische GmbH gründe, die die Immobilie kauft?

Nein. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Die Grundverkehrsgesetze sind so gestaltet, dass sie solche Umgehungsgeschäfte („Inländervortäuschung“) ebenfalls erfassen. Die Behörden prüfen genau, wer die wirtschaftliche Kontrolle über die kaufende Gesellschaft hat. Ist dies ein Ausländer, greift die Genehmigungspflicht genauso. Solche Versuche können als Täuschung gewertet werden und zu besonders strengen Strafen führen.

Wird kontrolliert, ob ich meinen Hauptwohnsitz wirklich in Österreich habe?

Ja. Die Gemeinden haben ein starkes Interesse daran, die Entstehung illegaler Freizeitwohnsitze zu verhindern. Kontrollen sind möglich und finden auch statt. Indizien für eine Scheinmeldung sind zum Beispiel ein sehr niedriger Energieverbrauch, keine Teilnahme am Gemeindeleben oder eine weiterhin bestehende Hauptwohnsitzmeldung in Deutschland.

Copyright © 2025 · Immobilienfinanzierung-Oesterreich.at