Das Wichtigste in Kürze

  • Grunderwerbsteuer: Einheitlich 3,5 % - oft günstiger als in vielen deutschen Bundesländern (bis zu 6,5 %)
  • Mieteinnahmen: In Österreich besteuert (progressiver Tarif), AfA 1,5 %, umfangreiche Werbungskosten absetzbar
  • Verkaufsgewinn: 30 % Immobilienertragsteuer (ImmoESt) - kein Steuerentfall nach 10 Jahren wie in Deutschland
  • Erbschaftsteuer: In Österreich abgeschafft, Deutschland besteuert aber den weltweiten Nachlass
  • Ferienvermietung: 10 % USt., Ortstaxe, Kleinunternehmerregelung bis 35.000 Euro möglich
  • GmbH-Struktur: Ab größeren Portfolios interessant (23 % KöSt statt bis 55 % ESt)

Kostenvorteil beim Kauf: Grunderwerbsteuer im Bundesländer-Vergleich

Der offensichtlichste Steuervorteil liegt bei den Kaufnebenkosten. Österreichs einheitliche Grunderwerbsteuer von 3,5 % ist in den meisten Fällen günstiger als die deutschen Sätze. Die folgende Tabelle zeigt alle 16 deutschen Bundesländer im direkten Vergleich:

BundeslandGrESt-SatzMehrkosten ggü. AT bei 400.000 €
Bayern3,5 %0 € (identisch)
Sachsen3,5 %0 € (identisch)
Hamburg5,5 %8.000 €
Baden-Württemberg5,0 %6.000 €
Berlin6,0 %10.000 €
Bremen5,0 %6.000 €
Hessen6,0 %10.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %10.000 €
Niedersachsen5,0 %6.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %12.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %6.000 €
Saarland6,5 %12.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %6.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %12.000 €
Thüringen5,0 %6.000 €
Brandenburg6,5 %12.000 €

Für Käufer aus Bundesländern mit 6,0 % oder 6,5 % GrESt ergibt sich ein deutlicher Vorteil: Bei einer 400.000-Euro-Immobilie sparen Sie bis zu 12.000 Euro allein an Grunderwerbsteuer. Käufer aus Bayern und Sachsen haben hingegen keinen Vorteil. Eine vollständige Kostenübersicht inklusive aller Nebenkosten finden Sie unter Notarkosten & Nebenkosten beim Immobilienkauf.

ℹ️
Die Grunderwerbsteuer-Ersparnis ist ein einmaliger Effekt beim Kauf. Für die langfristige steuerliche Attraktivität sind die laufende Besteuerung der Mieteinnahmen und die Verkaufsbesteuerung wesentlich relevanter.

Mieteinnahmen: Besteuerung, AfA und absetzbare Kosten

Wenn Sie Ihre österreichische Immobilie vermieten, werden die Mieteinnahmen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich besteuert. Deutschland stellt die Einkünfte frei, berücksichtigt sie aber beim Progressionsvorbehalt.

Abschreibung (AfA): 1,5 % in Österreich

Die jährliche Abschreibung auf den Gebäudewert beträgt in Österreich 1,5 % (§ 16 Abs. 1 Z 8 öEStG). Das entspricht einer Nutzungsdauer von ca. 67 Jahren. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die AfA für Wohngebäude bei 2 % (Baujahr vor 2023) bzw. 3 % (Baujahr ab 2023). Die österreichische AfA ist somit niedriger, was die steuerliche Entlastung bei Vermietung etwas reduziert.

Vollständige Liste absetzbarer Kosten in Österreich

Rechenbeispiel: Mieteinnahmen und Progressionsvorbehalt

Herr Lehmann aus Frankfurt besitzt eine Wohnung in Wien (Kaufpreis 350.000 Euro, davon 210.000 Euro Gebäudewert). Er vermietet die Wohnung für 1.400 Euro Kaltmiete monatlich und hat ein deutsches Bruttoeinkommen von 70.000 Euro.

Berechnung der österreichischen Steuerlast:

Progressionsvorbehalt in Deutschland:

In diesem Beispiel zahlt Herr Lehmann in Österreich keine Einkommensteuer, aber in Deutschland rund 1.050 Euro mehr durch den Progressionsvorbehalt. In den ersten Jahren einer finanzierten Immobilie mit hohen Zinskosten kann sogar ein steuerlicher Verlust entstehen, der über den negativen Progressionsvorbehalt den deutschen Steuersatz senkt.

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Durch die Kombination aus AfA (1,5 %), Kreditzinsen und Betriebskosten können in den ersten Jahren der Vermietung oft steuerliche Verluste entstehen. Diese mindern über den negativen Progressionsvorbehalt Ihren deutschen Steuersatz - ein Effekt, den viele Käufer unterschätzen.

Immobilienertragsteuer (ImmoESt): 30 % ohne Spekulationsfrist

Verkaufsgewinne werden in Österreich mit pauschal 30 % Immobilienertragsteuer besteuert. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine Spekulationsfrist - die Steuer fällt grundsätzlich immer an, unabhängig von der Haltedauer.

Befreiungen von der ImmoESt

BefreiungVoraussetzungPraxisrelevanz für Deutsche
HauptwohnsitzbefreiungMind. 2 Jahre ununterbrochen als HauptwohnsitzNur bei Umzug nach AT relevant
5-aus-10-RegelIn den letzten 10 Jahren mind. 5 Jahre HauptwohnsitzSelten anwendbar für in DE Lebende
HerstellerbefreiungGebäude selbst errichtet und nicht vermietetMöglich bei Neubau zur Eigennutzung

Detailvergleich: Verkauf nach verschiedenen Haltedauern

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Steuerbelastung bei einem Verkaufsgewinn von 100.000 Euro je nach Haltedauer und Standort unterscheidet:

HaltedauerSteuer in Österreich (ImmoESt)Steuer in DeutschlandVorteil
3 Jahre30.000 € (30 %)ca. 42.000 € (42 % Spitzensteuersatz)Österreich günstiger
5 Jahre30.000 € (30 %)ca. 42.000 € (42 % Spitzensteuersatz)Österreich günstiger
8 Jahre30.000 € (30 %)ca. 42.000 € (42 % Spitzensteuersatz)Österreich günstiger
10 Jahre + 1 Tag30.000 € (30 %)0 € (steuerfrei)Deutschland deutlich günstiger
15 Jahre30.000 € (30 %)0 € (steuerfrei)Deutschland deutlich günstiger
20 Jahre30.000 € (30 %)0 € (steuerfrei)Deutschland deutlich günstiger

Das Fazit ist eindeutig: Wer innerhalb von 10 Jahren verkauft, fährt mit der österreichischen ImmoESt von 30 % besser als mit dem deutschen persönlichen Steuersatz (bis 45 % + Soli). Wer aber langfristig hält (über 10 Jahre), zahlt in Österreich 30 % ImmoESt auf den Gewinn, während er in Deutschland komplett steuerfrei wäre. Das ist der gravierendste steuerliche Nachteil einer österreichischen Kapitalanlage-Immobilie.

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Regelbesteuerungsoption: In Österreich können Sie statt der pauschalen 30 % ImmoESt auch die Regelbesteuerung wählen. Der Veräußerungsgewinn wird dann zum persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das lohnt sich, wenn Ihr Gesamteinkommen niedrig ist - z. B. bei Rentnern oder in Jahren mit geringem Einkommen.

Erbschaftsteuer: Der Mythos vom steuerfreien Vererben

Österreich hat die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2008 abgeschafft. Auf den ersten Blick ein enormer Vorteil. Doch die Realität für Deutsche sieht anders aus: Deutschland besteuert den weltweiten Nachlass nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland lebt. Das betrifft auch österreichische Immobilien.

Freibeträge der deutschen Erbschaftsteuer

VerwandtschaftsverhältnisSteuerklasseFreibetragSteuersatz darüber (Steuerklasse I)
Ehegatte / eingetragener LebenspartnerI500.000 €7 % - 30 %
KindI400.000 €7 % - 30 %
Enkelkind (Elternteil verstorben)I400.000 €7 % - 30 %
Enkelkind (Elternteil lebt)I200.000 €7 % - 30 %
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft)I100.000 €7 % - 30 %
GeschwisterII20.000 €15 % - 43 %
Neffen, NichtenII20.000 €15 % - 43 %
Nicht verwandte PersonenIII20.000 €30 % - 50 %

Praxisbeispiel: Vererbung einer österreichischen Immobilie

Frau Bauer (Witwe, lebt in München) besitzt eine Wohnung in Salzburg im Wert von 450.000 Euro. Sie vererbt die Wohnung an ihren Sohn.

Wäre die Immobilie 800.000 Euro wert, würde die deutsche Erbschaftsteuer auf 400.000 Euro anfallen (11 % = 44.000 Euro) - hier macht die Belastung deutlich mehr aus. Eine frühzeitige Planung mit schrittweisen Schenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist kann die Steuerbelastung erheblich senken.

⚠️
Achtung: Bei Erbschaften und Schenkungen gibt es zwischen Deutschland und Österreich kein Doppelbesteuerungsabkommen. Eine in Österreich gezahlte Grunderwerbsteuer für den Erbfall kann aber unter Umständen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden (§ 21 ErbStG). Lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten.

Ferienvermietung: Umsatzsteuer, Ortstaxe und Kleinunternehmerregelung

Bei touristischer Vermietung (z. B. über Airbnb oder Booking.com) kommen zusätzliche steuerliche Aspekte hinzu, die eine Ferienwohnung in Österreich deutlich komplexer machen:

Umsatzsteuer (USt) 10 %

Kurzfristige Beherbergungsleistungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 %. Das bedeutet: Auf den Mietpreis kommen 10 % USt hinzu, die Sie an das Finanzamt abführen müssen. Im Gegenzug können Sie die Vorsteuer auf Einrichtungsgegenstände, Renovierungen und andere Betriebsausgaben geltend machen.

Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)

Wenn Ihr Jahresumsatz aus der Ferienvermietung 35.000 Euro netto nicht übersteigt, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet:

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich vor allem, wenn Sie geringe laufende Investitionen haben. Bei größeren Renovierungen oder Neueinrichtungen kann der Verzicht auf den Vorsteuerabzug nachteilig sein.

Ortstaxe (Tourismusabgabe)

Zusätzlich zur Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer fällt in den meisten österreichischen Gemeinden eine Ortstaxe (auch: Nächtigungsabgabe, Kurtaxe) an. Diese beträgt je nach Bundesland und Gemeinde zwischen 0,50 Euro und 3,00 Euro pro Gast und Nacht. In touristisch stark frequentierten Gebieten wie Tirol oder Salzburg sind die Sätze in der Regel am höchsten. Die Ortstaxe wird auf den Gast umgelegt und von Ihnen an die Gemeinde abgeführt.

Widmung und Genehmigung

Nicht zu unterschätzen ist der administrative Aufwand: Viele Gemeinden erfordern eine explizite Freizeitwohnsitzwidmung oder Genehmigung für die touristische Vermietung. In manchen Regionen (insbesondere Tirol und Vorarlberg) ist die Genehmigungspraxis restriktiv.

GmbH-Struktur: Wann lohnt sich eine Kapitalgesellschaft?

Bei größeren Immobilienportfolios oder hohen Mieteinnahmen kann die Gründung einer österreichischen GmbH steuerlich interessant sein. Der wesentliche Vorteil: Die Körperschaftsteuer (KöSt) beträgt seit 2024 nur noch 23 % - im Vergleich zum progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 55 %.

Rechenbeispiel: GmbH vs. Privatperson

Angenommen, Sie erzielen 50.000 Euro jährliche Netto-Mieteinnahmen nach Abzug aller Werbungskosten:

PositionPrivatpersonGmbH
Netto-Mieteinnahmen50.000 €50.000 €
Steuer auf GesellschaftsebeneESt: ca. 13.700 € (Durchschnittssatz ~27,4 %)KöSt 23 %: 11.500 €
Verbleibend nach Unternehmenssteuer36.300 €38.500 €
KESt bei Ausschüttung (27,5 %)-10.588 €
Netto nach allen Steuern (bei Vollausschüttung)36.300 €27.912 €
Netto bei Thesaurierung (kein Entzug)36.300 €38.500 €

Das Ergebnis zeigt: Die GmbH lohnt sich nur, wenn die Gewinne thesauriert (einbehalten) und reinvestiert werden. Bei Vollausschüttung ist die Gesamtsteuerbelastung durch die Doppelbesteuerung (KöSt + KESt) sogar höher als bei der Privatperson. Die GmbH-Struktur ist daher vor allem für Anleger interessant, die:

Die Gründung einer österreichischen GmbH verursacht laufende Kosten: Mindestkörperschaftsteuer (seit 2024: 500 Euro/Quartal), Buchhaltung, Jahresabschluss, Firmenbuchgebühren. Für eine einzelne Anlageimmobilie rechnet sich das in der Regel nicht. Professionelle Beratung ist hier Pflicht.

Gesamtbewertung: Für wen lohnt es sich steuerlich?

Die steuerliche Attraktivität hängt entscheidend vom individuellen Nutzungsszenario ab. Die folgende erweiterte Tabelle gibt eine differenzierte Orientierung:

SzenarioSteuerliche BewertungKonkreter Effekt
Eigennutzung als HauptwohnsitzNeutral bis positivGünstigere GrESt (vs. viele DE-Bundesländer), Hauptwohnsitzbefreiung beim Verkauf, keine laufende Einkommensteuer
Vermietung, Verkauf innerhalb 10 JahrenPositivImmoESt 30 % vs. bis zu 45 % + Soli in DE; AfA und Zinsen absetzbar
Vermietung, Verkauf nach 10+ JahrenNachteil30 % ImmoESt vs. 0 % in DE; langfristiger Vermögensaufbau steuerlich benachteiligt
FerienvermietungKomplex10 % USt, Ortstaxe, strenge Widmungsregeln; Kleinunternehmerregelung unter 35.000 Euro möglich
GmbH-Struktur mit ReinvestitionPositiv ab Portfoliogröße23 % KöSt statt bis 55 % ESt; Steueraufschub bei Thesaurierung
Vererbung / SchenkungKein VorteilDE besteuert weltweiten Nachlass; österr. GrESt-Stufentarif kommt hinzu

Eine individualisierte steuerliche Beratung vor dem Kauf ist dringend empfohlen - idealerweise durch einen Steuerberater mit Erfahrung in deutsch-österreichischen Sachverhalten. Die Voraussetzungen für die Finanzierung und die steuerlichen Rahmenbedingungen sollten gemeinsam betrachtet werden. Informationen zum Ausländergrundverkehr und den Grundbucheintragung finden Sie in unseren weiteren Ratgebern.

Häufig gestellte Fragen

Ja. In Österreich eine Einkommensteuererklärung für Mieteinkünfte (als beschränkt Steuerpflichtiger), in Deutschland die Anlage AUS zur Einkommensteuererklärung. Die österreichischen Einkünfte müssen auch angegeben werden, wenn sie in Deutschland steuerfrei sind - sie wirken sich über den Progressionsvorbehalt auf Ihren deutschen Steuersatz aus.

Bei größeren Portfolios oder hohen Mieteinnahmen kann eine GmbH interessant sein (23 % Körperschaftsteuer statt progressiver Einkommensteuer bis 55 %). Der Vorteil entsteht primär bei Thesaurierung der Gewinne. Für eine einzelne Anlageimmobilie ist der Aufwand (Gründung ca. 3.000-5.000 Euro, laufende Buchhaltung, Mindestkörperschaftsteuer 2.000 Euro/Jahr) in der Regel zu hoch.

Keine Einkommensteuer in Österreich, da keine Einkünfte erzielt werden. Laufende Grundsteuer (jährlich, meist moderat) und ggf. Zweitwohnsitzabgabe sind zu zahlen. Der Progressionsvorbehalt ist nicht relevant. Beim Verkauf greift die Hauptwohnsitzbefreiung (mind. 2 Jahre durchgehende Nutzung als Hauptwohnsitz).

Nein. Innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ist die österreichische ImmoESt von 30 % oft günstiger als der deutsche persönliche Einkommensteuersatz (bis 45 % plus Solidaritätszuschlag). Erst nach Ablauf der 10-Jahres-Frist wird der Unterschied zum Nachteil: In Deutschland wäre der Gewinn dann steuerfrei, in Österreich fallen weiterhin 30 % an.

Kurzfristige Beherbergungsleistungen unterliegen 10 % Umsatzsteuer. Allerdings können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihr Jahresumsatz unter 35.000 Euro netto liegt - dann entfällt die USt-Pflicht. Bei höheren Umsätzen müssen Sie Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die 10 % an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug steht Ihnen dann der Vorsteuerabzug zu.