Das Wichtigste in Kürze
- Grunderwerbsteuer: Einheitlich 3,5 % - oft günstiger als in vielen deutschen Bundesländern (bis zu 6,5 %)
- Mieteinnahmen: In Österreich besteuert (progressiver Tarif), AfA 1,5 %, umfangreiche Werbungskosten absetzbar
- Verkaufsgewinn: 30 % Immobilienertragsteuer (ImmoESt) - kein Steuerentfall nach 10 Jahren wie in Deutschland
- Erbschaftsteuer: In Österreich abgeschafft, Deutschland besteuert aber den weltweiten Nachlass
- Ferienvermietung: 10 % USt., Ortstaxe, Kleinunternehmerregelung bis 35.000 Euro möglich
- GmbH-Struktur: Ab größeren Portfolios interessant (23 % KöSt statt bis 55 % ESt)
Kostenvorteil beim Kauf: Grunderwerbsteuer im Bundesländer-Vergleich
Der offensichtlichste Steuervorteil liegt bei den Kaufnebenkosten. Österreichs einheitliche Grunderwerbsteuer von 3,5 % ist in den meisten Fällen günstiger als die deutschen Sätze. Die folgende Tabelle zeigt alle 16 deutschen Bundesländer im direkten Vergleich:
| Bundesland | GrESt-Satz | Mehrkosten ggü. AT bei 400.000 € |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 0 € (identisch) |
| Sachsen | 3,5 % | 0 € (identisch) |
| Hamburg | 5,5 % | 8.000 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 6.000 € |
| Berlin | 6,0 % | 10.000 € |
| Bremen | 5,0 % | 6.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 10.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 10.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 6.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 12.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 6.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 12.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 6.000 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 12.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 6.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 12.000 € |
Für Käufer aus Bundesländern mit 6,0 % oder 6,5 % GrESt ergibt sich ein deutlicher Vorteil: Bei einer 400.000-Euro-Immobilie sparen Sie bis zu 12.000 Euro allein an Grunderwerbsteuer. Käufer aus Bayern und Sachsen haben hingegen keinen Vorteil. Eine vollständige Kostenübersicht inklusive aller Nebenkosten finden Sie unter Notarkosten & Nebenkosten beim Immobilienkauf.
Mieteinnahmen: Besteuerung, AfA und absetzbare Kosten
Wenn Sie Ihre österreichische Immobilie vermieten, werden die Mieteinnahmen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich besteuert. Deutschland stellt die Einkünfte frei, berücksichtigt sie aber beim Progressionsvorbehalt.
Abschreibung (AfA): 1,5 % in Österreich
Die jährliche Abschreibung auf den Gebäudewert beträgt in Österreich 1,5 % (§ 16 Abs. 1 Z 8 öEStG). Das entspricht einer Nutzungsdauer von ca. 67 Jahren. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die AfA für Wohngebäude bei 2 % (Baujahr vor 2023) bzw. 3 % (Baujahr ab 2023). Die österreichische AfA ist somit niedriger, was die steuerliche Entlastung bei Vermietung etwas reduziert.
Vollständige Liste absetzbarer Kosten in Österreich
- AfA: 1,5 % jährlich auf den Gebäudewert (Grundanteil nicht absetzbar - üblicher Aufteilungsschlüssel: 60 % Gebäude / 40 % Grund, abhängig von Lage und Gemeinde)
- Kreditzinsen: Zinsen für die Immobilienfinanzierung sind voll abzugsfähig (Tilgung nicht)
- Hausverwaltung: Monatliche Verwaltungskosten, in der Regel 20-40 Euro pro Einheit
- Instandhaltung: Reparaturen und Wartung sind sofort absetzbar
- Instandsetzung: Größere Sanierungen werden auf 15 Jahre verteilt (Fünfzehntelabsetzung)
- Grundsteuer: Jährlich fällig, in Österreich vergleichsweise niedrig
- Gebäudeversicherung: Feuer-, Wasser-, Sturmschäden
- Maklerkosten: Kosten für die Mietersuche
- Rechts- und Steuerberatung: Kosten für den österreichischen Steuerberater
- Fahrtkosten: Dokumentierte Fahrten zur Immobilie
- Leerstandskosten: Betriebskosten während des Leerstands bei nachweisbarer Vermietungsabsicht
Rechenbeispiel: Mieteinnahmen und Progressionsvorbehalt
Herr Lehmann aus Frankfurt besitzt eine Wohnung in Wien (Kaufpreis 350.000 Euro, davon 210.000 Euro Gebäudewert). Er vermietet die Wohnung für 1.400 Euro Kaltmiete monatlich und hat ein deutsches Bruttoeinkommen von 70.000 Euro.
Berechnung der österreichischen Steuerlast:
- Mieteinnahmen: 16.800 Euro
- AfA (1,5 % von 210.000): −3.150 Euro
- Kreditzinsen: −4.500 Euro
- Hausverwaltung: −360 Euro
- Grundsteuer + Versicherung: −700 Euro
- Instandhaltung: −800 Euro
- Steuerpflichtiger Gewinn in AT: 7.290 Euro
- Österreichische Einkommensteuer (beschränkte Steuerpflicht): ca. 0 Euro (unter Grundfreibetrag von 12.816 Euro)
Progressionsvorbehalt in Deutschland:
- Deutsches Einkommen: 70.000 Euro → Steuersatz ohne AT-Einkünfte: ca. 27,5 %
- Fiktives Gesamteinkommen: 77.290 Euro → erhöhter Steuersatz: ca. 29,0 %
- Zusätzliche deutsche Steuerbelastung durch Progressionsvorbehalt: ca. 1.050 Euro
In diesem Beispiel zahlt Herr Lehmann in Österreich keine Einkommensteuer, aber in Deutschland rund 1.050 Euro mehr durch den Progressionsvorbehalt. In den ersten Jahren einer finanzierten Immobilie mit hohen Zinskosten kann sogar ein steuerlicher Verlust entstehen, der über den negativen Progressionsvorbehalt den deutschen Steuersatz senkt.
Immobilienertragsteuer (ImmoESt): 30 % ohne Spekulationsfrist
Verkaufsgewinne werden in Österreich mit pauschal 30 % Immobilienertragsteuer besteuert. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine Spekulationsfrist - die Steuer fällt grundsätzlich immer an, unabhängig von der Haltedauer.
Befreiungen von der ImmoESt
| Befreiung | Voraussetzung | Praxisrelevanz für Deutsche |
|---|---|---|
| Hauptwohnsitzbefreiung | Mind. 2 Jahre ununterbrochen als Hauptwohnsitz | Nur bei Umzug nach AT relevant |
| 5-aus-10-Regel | In den letzten 10 Jahren mind. 5 Jahre Hauptwohnsitz | Selten anwendbar für in DE Lebende |
| Herstellerbefreiung | Gebäude selbst errichtet und nicht vermietet | Möglich bei Neubau zur Eigennutzung |
Detailvergleich: Verkauf nach verschiedenen Haltedauern
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Steuerbelastung bei einem Verkaufsgewinn von 100.000 Euro je nach Haltedauer und Standort unterscheidet:
| Haltedauer | Steuer in Österreich (ImmoESt) | Steuer in Deutschland | Vorteil |
|---|---|---|---|
| 3 Jahre | 30.000 € (30 %) | ca. 42.000 € (42 % Spitzensteuersatz) | Österreich günstiger |
| 5 Jahre | 30.000 € (30 %) | ca. 42.000 € (42 % Spitzensteuersatz) | Österreich günstiger |
| 8 Jahre | 30.000 € (30 %) | ca. 42.000 € (42 % Spitzensteuersatz) | Österreich günstiger |
| 10 Jahre + 1 Tag | 30.000 € (30 %) | 0 € (steuerfrei) | Deutschland deutlich günstiger |
| 15 Jahre | 30.000 € (30 %) | 0 € (steuerfrei) | Deutschland deutlich günstiger |
| 20 Jahre | 30.000 € (30 %) | 0 € (steuerfrei) | Deutschland deutlich günstiger |
Das Fazit ist eindeutig: Wer innerhalb von 10 Jahren verkauft, fährt mit der österreichischen ImmoESt von 30 % besser als mit dem deutschen persönlichen Steuersatz (bis 45 % + Soli). Wer aber langfristig hält (über 10 Jahre), zahlt in Österreich 30 % ImmoESt auf den Gewinn, während er in Deutschland komplett steuerfrei wäre. Das ist der gravierendste steuerliche Nachteil einer österreichischen Kapitalanlage-Immobilie.
Erbschaftsteuer: Der Mythos vom steuerfreien Vererben
Österreich hat die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2008 abgeschafft. Auf den ersten Blick ein enormer Vorteil. Doch die Realität für Deutsche sieht anders aus: Deutschland besteuert den weltweiten Nachlass nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland lebt. Das betrifft auch österreichische Immobilien.
Freibeträge der deutschen Erbschaftsteuer
| Verwandtschaftsverhältnis | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersatz darüber (Steuerklasse I) |
|---|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € | 7 % - 30 % |
| Kind | I | 400.000 € | 7 % - 30 % |
| Enkelkind (Elternteil verstorben) | I | 400.000 € | 7 % - 30 % |
| Enkelkind (Elternteil lebt) | I | 200.000 € | 7 % - 30 % |
| Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) | I | 100.000 € | 7 % - 30 % |
| Geschwister | II | 20.000 € | 15 % - 43 % |
| Neffen, Nichten | II | 20.000 € | 15 % - 43 % |
| Nicht verwandte Personen | III | 20.000 € | 30 % - 50 % |
Praxisbeispiel: Vererbung einer österreichischen Immobilie
Frau Bauer (Witwe, lebt in München) besitzt eine Wohnung in Salzburg im Wert von 450.000 Euro. Sie vererbt die Wohnung an ihren Sohn.
- In Österreich: Keine Erbschaftsteuer. Aber Grunderwerbsteuer nach Stufentarif: ca. 8.250 Euro (0,5 % auf die ersten 250.000 Euro = 1.250 Euro, 2 % auf die nächsten 150.000 Euro = 3.000 Euro, 3,5 % auf die restlichen 50.000 Euro = 1.750 Euro) plus 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr (4.950 Euro)
- In Deutschland: Freibetrag 400.000 Euro, steuerpflichtiger Betrag: 50.000 Euro. Erbschaftsteuer (Steuerklasse I, 7 %): 3.500 Euro
- Gesamtbelastung: ca. 16.700 Euro
Wäre die Immobilie 800.000 Euro wert, würde die deutsche Erbschaftsteuer auf 400.000 Euro anfallen (11 % = 44.000 Euro) - hier macht die Belastung deutlich mehr aus. Eine frühzeitige Planung mit schrittweisen Schenkungen innerhalb der 10-Jahres-Frist kann die Steuerbelastung erheblich senken.
Ferienvermietung: Umsatzsteuer, Ortstaxe und Kleinunternehmerregelung
Bei touristischer Vermietung (z. B. über Airbnb oder Booking.com) kommen zusätzliche steuerliche Aspekte hinzu, die eine Ferienwohnung in Österreich deutlich komplexer machen:
Umsatzsteuer (USt) 10 %
Kurzfristige Beherbergungsleistungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 %. Das bedeutet: Auf den Mietpreis kommen 10 % USt hinzu, die Sie an das Finanzamt abführen müssen. Im Gegenzug können Sie die Vorsteuer auf Einrichtungsgegenstände, Renovierungen und andere Betriebsausgaben geltend machen.
Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)
Wenn Ihr Jahresumsatz aus der Ferienvermietung 35.000 Euro netto nicht übersteigt, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet:
- Keine Umsatzsteuer auf Ihre Mieteinnahmen
- Keine Umsatzsteuervoranmeldungen nötig
- Dafür: Kein Vorsteuerabzug möglich
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich vor allem, wenn Sie geringe laufende Investitionen haben. Bei größeren Renovierungen oder Neueinrichtungen kann der Verzicht auf den Vorsteuerabzug nachteilig sein.
Ortstaxe (Tourismusabgabe)
Zusätzlich zur Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer fällt in den meisten österreichischen Gemeinden eine Ortstaxe (auch: Nächtigungsabgabe, Kurtaxe) an. Diese beträgt je nach Bundesland und Gemeinde zwischen 0,50 Euro und 3,00 Euro pro Gast und Nacht. In touristisch stark frequentierten Gebieten wie Tirol oder Salzburg sind die Sätze in der Regel am höchsten. Die Ortstaxe wird auf den Gast umgelegt und von Ihnen an die Gemeinde abgeführt.
Widmung und Genehmigung
Nicht zu unterschätzen ist der administrative Aufwand: Viele Gemeinden erfordern eine explizite Freizeitwohnsitzwidmung oder Genehmigung für die touristische Vermietung. In manchen Regionen (insbesondere Tirol und Vorarlberg) ist die Genehmigungspraxis restriktiv.
GmbH-Struktur: Wann lohnt sich eine Kapitalgesellschaft?
Bei größeren Immobilienportfolios oder hohen Mieteinnahmen kann die Gründung einer österreichischen GmbH steuerlich interessant sein. Der wesentliche Vorteil: Die Körperschaftsteuer (KöSt) beträgt seit 2024 nur noch 23 % - im Vergleich zum progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 55 %.
Rechenbeispiel: GmbH vs. Privatperson
Angenommen, Sie erzielen 50.000 Euro jährliche Netto-Mieteinnahmen nach Abzug aller Werbungskosten:
| Position | Privatperson | GmbH |
|---|---|---|
| Netto-Mieteinnahmen | 50.000 € | 50.000 € |
| Steuer auf Gesellschaftsebene | ESt: ca. 13.700 € (Durchschnittssatz ~27,4 %) | KöSt 23 %: 11.500 € |
| Verbleibend nach Unternehmenssteuer | 36.300 € | 38.500 € |
| KESt bei Ausschüttung (27,5 %) | - | 10.588 € |
| Netto nach allen Steuern (bei Vollausschüttung) | 36.300 € | 27.912 € |
| Netto bei Thesaurierung (kein Entzug) | 36.300 € | 38.500 € |
Das Ergebnis zeigt: Die GmbH lohnt sich nur, wenn die Gewinne thesauriert (einbehalten) und reinvestiert werden. Bei Vollausschüttung ist die Gesamtsteuerbelastung durch die Doppelbesteuerung (KöSt + KESt) sogar höher als bei der Privatperson. Die GmbH-Struktur ist daher vor allem für Anleger interessant, die:
- Mehrere Immobilien in Österreich besitzen oder erwerben wollen
- Gewinne zum Portfolioausbau reinvestieren möchten
- Einen persönlichen Einkommensteuersatz von über 40 % haben
- Die ImmoESt beim Verkauf über die GmbH minimieren wollen (Anteilsverkauf statt Immobilienverkauf)
Gesamtbewertung: Für wen lohnt es sich steuerlich?
Die steuerliche Attraktivität hängt entscheidend vom individuellen Nutzungsszenario ab. Die folgende erweiterte Tabelle gibt eine differenzierte Orientierung:
| Szenario | Steuerliche Bewertung | Konkreter Effekt |
|---|---|---|
| Eigennutzung als Hauptwohnsitz | Neutral bis positiv | Günstigere GrESt (vs. viele DE-Bundesländer), Hauptwohnsitzbefreiung beim Verkauf, keine laufende Einkommensteuer |
| Vermietung, Verkauf innerhalb 10 Jahren | Positiv | ImmoESt 30 % vs. bis zu 45 % + Soli in DE; AfA und Zinsen absetzbar |
| Vermietung, Verkauf nach 10+ Jahren | Nachteil | 30 % ImmoESt vs. 0 % in DE; langfristiger Vermögensaufbau steuerlich benachteiligt |
| Ferienvermietung | Komplex | 10 % USt, Ortstaxe, strenge Widmungsregeln; Kleinunternehmerregelung unter 35.000 Euro möglich |
| GmbH-Struktur mit Reinvestition | Positiv ab Portfoliogröße | 23 % KöSt statt bis 55 % ESt; Steueraufschub bei Thesaurierung |
| Vererbung / Schenkung | Kein Vorteil | DE besteuert weltweiten Nachlass; österr. GrESt-Stufentarif kommt hinzu |
Eine individualisierte steuerliche Beratung vor dem Kauf ist dringend empfohlen - idealerweise durch einen Steuerberater mit Erfahrung in deutsch-österreichischen Sachverhalten. Die Voraussetzungen für die Finanzierung und die steuerlichen Rahmenbedingungen sollten gemeinsam betrachtet werden. Informationen zum Ausländergrundverkehr und den Grundbucheintragung finden Sie in unseren weiteren Ratgebern.
Häufig gestellte Fragen
Ja. In Österreich eine Einkommensteuererklärung für Mieteinkünfte (als beschränkt Steuerpflichtiger), in Deutschland die Anlage AUS zur Einkommensteuererklärung. Die österreichischen Einkünfte müssen auch angegeben werden, wenn sie in Deutschland steuerfrei sind - sie wirken sich über den Progressionsvorbehalt auf Ihren deutschen Steuersatz aus.
Bei größeren Portfolios oder hohen Mieteinnahmen kann eine GmbH interessant sein (23 % Körperschaftsteuer statt progressiver Einkommensteuer bis 55 %). Der Vorteil entsteht primär bei Thesaurierung der Gewinne. Für eine einzelne Anlageimmobilie ist der Aufwand (Gründung ca. 3.000-5.000 Euro, laufende Buchhaltung, Mindestkörperschaftsteuer 2.000 Euro/Jahr) in der Regel zu hoch.
Keine Einkommensteuer in Österreich, da keine Einkünfte erzielt werden. Laufende Grundsteuer (jährlich, meist moderat) und ggf. Zweitwohnsitzabgabe sind zu zahlen. Der Progressionsvorbehalt ist nicht relevant. Beim Verkauf greift die Hauptwohnsitzbefreiung (mind. 2 Jahre durchgehende Nutzung als Hauptwohnsitz).
Nein. Innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ist die österreichische ImmoESt von 30 % oft günstiger als der deutsche persönliche Einkommensteuersatz (bis 45 % plus Solidaritätszuschlag). Erst nach Ablauf der 10-Jahres-Frist wird der Unterschied zum Nachteil: In Deutschland wäre der Gewinn dann steuerfrei, in Österreich fallen weiterhin 30 % an.
Kurzfristige Beherbergungsleistungen unterliegen 10 % Umsatzsteuer. Allerdings können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihr Jahresumsatz unter 35.000 Euro netto liegt - dann entfällt die USt-Pflicht. Bei höheren Umsätzen müssen Sie Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die 10 % an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug steht Ihnen dann der Vorsteuerabzug zu.