Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Einkommensnachweis ist für jede Kreditvergabe in Österreich gesetzlich vorgeschrieben (KIM-Verordnung)
  • Ausnahme: Nur beim Barkauf ohne Finanzierung entfällt der Nachweis
  • Angestellte: 3-6 Gehaltszettel, Arbeitsvertrag, Jahreslohnzettel
  • Selbstständige: 2-3 Jahre Steuerbescheide, aktuelle BWA, Bilanzen
  • KIM-Grenze: Maximal 40 % des Nettohaushaltseinkommens dürfen für die Kreditrate aufgewendet werden
  • Deutsches Einkommen: Wird von österreichischen Banken grundsätzlich anerkannt

Grundsatz: Einkommensnachweis ist Pflicht

Für jede Immobilienfinanzierung in Österreich gilt: Ohne Einkommensnachweis kein Kredit. Das ist keine bloße Bankrichtlinie, sondern gesetzlich verankert. Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) schreibt seit August 2022 verbindlich vor, dass Banken das Einkommen jedes Kreditnehmers prüfen und dokumentieren müssen.

Das gilt für österreichische Staatsbürger genauso wie für Deutsche und alle anderen EU-Bürger. Die Nationalität spielt keine Rolle - entscheidend ist, dass das Einkommen nachweisbar, regelmäßig und ausreichend ist.

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Einzige Ausnahme: Wenn Sie eine Immobilie in Österreich bar kaufen - also vollständig ohne Bankfinanzierung - benötigen Sie keinen Einkommensnachweis. Sie müssen lediglich die Herkunft der Mittel nachweisen können (Geldwäschegesetz). In der Praxis finanzieren jedoch über 85 % der Käufer zumindest teilweise über eine Bank.

Welche Einkommensnachweise brauche ich?

Die geforderten Dokumente hängen von Ihrem Beschäftigungsstatus ab. Österreichische Banken unterscheiden drei Hauptkategorien - für jede gelten eigene Anforderungen. Als Deutscher mit deutschem Einkommen werden die gleichen Dokumentarten akzeptiert, nur eben in der deutschen Variante.

Angestellte

Angestellte haben es bei der Kreditvergabe am einfachsten. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit regelmäßigem Gehalt ist der Goldstandard für österreichische Banken.

DokumentDetailsPflicht?
GehaltszettelLetzte 3-6 Monate, lückenlosJa
ArbeitsvertragUnbefristet bevorzugt; bei befristetem Vertrag erschwerendJa
Jahreslohnzettel (L16)Letztes volles Kalenderjahr, zeigt Jahresbrutto inkl. SonderzahlungenJa
Kontoauszüge3-6 Monate mit sichtbarem GehaltseingangMeist ja
EinkommensteuerbescheidLetztes Jahr, besonders bei NebeneinkünftenBei Bedarf
DienstgeberbestätigungBestätigung von Beschäftigungsdauer und GehaltshöheOptional

Selbstständige

Für Selbstständige ist die Hürde deutlich höher. Banken fordern mindestens zwei, besser drei vollständige Geschäftsjahre, um ein stabiles Einkommen beurteilen zu können.

DokumentDetailsPflicht?
EinkommensteuerbescheideLetzte 2-3 Jahre (vom Finanzamt)Ja
BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)Aktuell, nicht älter als 3 MonateJa
Einnahmen-Überschuss-Rechnung / BilanzLetzte 2-3 JahreJa
PrognoserechnungErwartete Umsätze und Gewinne laufendes JahrEmpfohlen
GesellschaftsvertragBei GmbH oder GmbH & Co. KGBei Bedarf
Kontoauszüge (geschäftlich + privat)Letzte 6 MonateMeist ja
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Wichtig für Selbstständige: Banken rechnen bei Selbstständigen oft einen Sicherheitsabschlag von 20-30 % auf das durchschnittliche Jahreseinkommen. Wenn Sie in den letzten drei Jahren durchschnittlich 60.000 € netto verdient haben, kalkuliert die Bank möglicherweise nur mit 42.000-48.000 €.

Pensionisten und Rentner

Auch Pensionisten können grundsätzlich eine Immobilienfinanzierung erhalten - allerdings begrenzt die Restlaufzeit des Kredits den Rahmen. Die meisten Banken setzen voraus, dass der Kredit vor dem 80. Lebensjahr vollständig getilgt ist.

Was zählt als Einkommen?

Nicht jede Einnahme wird von österreichischen Banken als kreditrelevantes Einkommen anerkannt. Die Unterscheidung zwischen anrechenbarem und nicht anrechenbarem Einkommen ist entscheidend für die Höhe Ihres möglichen Kredits.

Anrechenbares Einkommen

Nicht oder nur eingeschränkt anrechenbares Einkommen

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Tipp: Wenn Sie regelmäßige Überstunden leisten, bitten Sie Ihren Arbeitgeber um eine Bestätigung, dass die Überstunden zum Standardarbeitspensum gehören. Das erhöht die Chance, dass die Bank diese zumindest anteilig berücksichtigt.

Die Haushaltsrechnung: So prüfen Banken Ihr Einkommen

Österreichische Banken führen eine detaillierte Haushaltsrechnung durch, bevor sie einen Kredit bewilligen. Dabei stellen sie alle Einnahmen den regelmäßigen Ausgaben gegenüber. Was übrig bleibt, ist das frei verfügbare Einkommen - und davon hängt die maximale Kreditrate ab.

PositionBeispiel (Ehepaar, 2 Kinder)
Nettoeinkommen Person 1+ 2.800 €
Nettoeinkommen Person 2+ 1.900 €
Familienbeihilfe+ 350 €
Gesamteinnahmen= 5.050 €
Miete / Wohnkosten (entfällt bei Eigentum)- 0 €
Lebenshaltungskosten (Pauschale)- 1.800 €
Versicherungen- 250 €
Auto / Mobilität- 350 €
Bestehende Kredite / Leasing- 200 €
Sonstige Verpflichtungen- 150 €
Frei verfügbar= 2.300 €
Max. Kreditrate (40 % von 5.050 €)= 2.020 €

In diesem Beispiel wäre die maximale Kreditrate 2.020 € monatlich (40 %-Grenze laut KIM-Verordnung), obwohl 2.300 € frei verfügbar wären. Die KIM-Verordnung setzt hier die absolute Obergrenze.

KIM-Verordnung: Die gesetzlichen Regeln

Die KIM-Verordnung gilt seit August 2022 und legt drei verbindliche Obergrenzen für Wohnimmobilienfinanzierungen fest. Diese Regeln gelten für alle Kreditnehmer - egal ob Österreicher oder Deutsche:

Für die Einkommensprüfung ist die 40 %-Regel entscheidend. Sie bedeutet: Verdienen Sie 3.000 € netto im Monat, darf Ihre gesamte Kreditbelastung (inklusive bestehender Kredite, Leasing etc.) maximal 1.200 € betragen. Mehr dazu erfahren Sie unter Voraussetzungen für die Finanzierung.

Achtung: Banken dürfen pro Quartal maximal 20 % ihres Neugeschäfts als Ausnahmen von diesen Grenzen vergeben. In der Praxis erhalten jedoch nur Kunden mit exzellenter Bonität und hohem Eigenkapital solche Ausnahmen.

Mindest-Einkommen nach Kreditsumme

Basierend auf der 40 %-Regel der KIM-Verordnung lässt sich das erforderliche Mindestnettoeinkommen für verschiedene Kreditsummen berechnen. Die folgende Tabelle geht von einem Zinssatz von 3,5 % und einer Laufzeit von 30 Jahren aus:

KreditsummeMonatliche Rate (ca.)Mindest-NettoeinkommenMindest-Haushaltseinkommen (Paar)
200.000 €898 €2.245 €z. B. 1.400 € + 845 €
300.000 €1.347 €3.368 €z. B. 2.000 € + 1.368 €
400.000 €1.796 €4.490 €z. B. 2.700 € + 1.790 €
500.000 €2.245 €5.613 €z. B. 3.300 € + 2.313 €

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte. Die tatsächlich erforderliche Rate hängt vom individuellen Zinssatz, der gewählten Laufzeit und eventuellen bestehenden Verbindlichkeiten ab. Banken rechnen zudem oft mit einem Stresszinssatz (aktueller Zins + 2 Prozentpunkte), um sicherzustellen, dass Sie die Rate auch bei steigenden Zinsen bedienen können.

Sonderfälle beim Einkommensnachweis

Zwei Einkommen (Ehepaar / Lebensgemeinschaft)

Wenn Sie als Paar kaufen, werden beide Einkommen zusammengerechnet. Das erhöht den finanzierbaren Betrag erheblich. Beide Partner müssen ihre Einkommen vollständig nachweisen und treten in der Regel als Solidarschuldner in den Kreditvertrag ein.

Voraussetzung: Beide Partner sind im Grundbuch eingetragen oder einer übernimmt die Haftung für den anderen. Gemischte Konstellationen (z. B. ein Partner in Deutschland angestellt, der andere in Österreich) sind möglich, erfordern aber zusätzliche Dokumentation.

Grenzgänger: Wohnen in Deutschland, arbeiten in Österreich

Grenzgänger befinden sich in einer besonderen Situation. Wer in Österreich arbeitet und dort sein Einkommen bezieht, hat bei österreichischen Banken in der Regel keine Probleme mit dem Einkommensnachweis - das österreichische Gehalt wird direkt anerkannt. Umgekehrt wird auch deutsches Einkommen von den meisten österreichischen Banken akzeptiert, sofern es in Euro ausgezahlt wird und die Nachweise vollständig sind.

Karenz / Elternzeit

Während der Karenz (Elternzeit) ist das Einkommen in der Regel deutlich reduziert. Banken akzeptieren das Karenzgeld nur eingeschränkt als Einkommen, da es befristet ist. Entscheidend ist hier:

In der Praxis empfiehlt es sich, mit dem Kreditantrag bis kurz vor oder nach der Rückkehr in den Beruf zu warten - oder den Kredit ausschließlich auf das Einkommen des nicht in Karenz befindlichen Partners zu stützen.

Deutsches vs. österreichisches Einkommen

Grundsätzlich akzeptieren österreichische Banken deutsches Einkommen ohne Einschränkungen. Es gibt jedoch Unterschiede, die Sie kennen sollten:

Alle Details zum Thema finden Sie im Artikel Deutsches Einkommen und Kreditwürdigkeit in Österreich. Welche weiteren Unterlagen Sie für den Kreditantrag benötigen, erfahren Sie in unserem Unterlagen-Ratgeber.

💡
Tipp: Bereiten Sie Ihre Einkommensnachweise lückenlos vor, bevor Sie das Erstgespräch mit der Bank führen. Vollständige Unterlagen beschleunigen den Prozess erheblich und hinterlassen einen professionellen Eindruck. Prüfen Sie außerdem vorab Ihre Bonität, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Ja, wenn Sie eine Immobilie über eine Bank finanzieren möchten. Der Einkommensnachweis ist gesetzlich vorgeschrieben (KIM-Verordnung). Nur beim reinen Barkauf ohne jede Finanzierung entfällt diese Pflicht.

Ja, grundsätzlich ohne Einschränkungen. Sie benötigen Gehaltszettel, Arbeitsvertrag und Steuerbescheid in der deutschen Version. Eine Übersetzung ist nicht erforderlich, da die Dokumente in deutscher Sprache vorliegen.

Laut KIM-Verordnung maximal 40 % des monatlichen Nettohaushaltseinkommens. Diese Grenze umfasst alle Kreditverpflichtungen zusammen - also auch bestehende Kredite, Leasingraten oder andere Finanzierungen.

Nur teilweise. Die meisten Banken rechnen Überstundenvergütungen zu maximal 50 % an, da sie nicht als garantiertes Einkommen gelten. Eine Arbeitgeberbestätigung über regelmäßige Überstunden kann den angerechneten Anteil erhöhen.

Ja, aber die Anforderungen sind höher. Sie brauchen mindestens 2-3 Jahre Steuerbescheide, eine aktuelle BWA und idealerweise steigende oder stabile Gewinne. Banken rechnen zudem einen Sicherheitsabschlag von 20-30 % auf Ihr Einkommen.