Das Wichtigste in Kürze

  • In Tirol, Salzburg und Vorarlberg gelten die strengsten Grundverkehrsgesetze Österreichs - Freizeitwohnsitze sind in vielen Gemeinden vollständig verboten
  • Das Tiroler Raumordnungsgesetz und das Salzburger Grundverkehrsgesetz schränken den Erwerb durch Nicht-Ortsansässige massiv ein
  • Realistische Mietrenditen bei touristischer Vermietung liegen bei 2-4 % brutto - nach Abzug aller Kosten oft deutlich darunter
  • Banken verlangen für Immobilien in Tourismusgebieten häufig 30-50 % Eigenkapital
  • Buy-to-let-Modelle in lizenzierten Tourismusbetrieben können eine legale Alternative zum Freizeitwohnsitz sein
  • Verstöße gegen Freizeitwohnsitz-Verbote können Strafen bis zu 50.000 Euro und die Zwangsversteigerung der Immobilie nach sich ziehen

Rechtliche Rahmenbedingungen: Warum Tourismusgebiete so schwierig sind

Die westlichen Bundesländer Tirol, Salzburg und Vorarlberg haben über Jahrzehnte eine zunehmend restriktive Gesetzgebung zum Schutz des Wohnraums für die einheimische Bevölkerung entwickelt. Der Hintergrund: In beliebten Tourismusgemeinden wie Kitzbühel, Lech, Sölden oder Zell am See haben steigende Immobilienpreise - getrieben durch wohlhabende ausländische Käufer - den Wohnraum für Einheimische unbezahlbar gemacht.

Das Grundverkehrsgesetz in Tirol

Das Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 (TGVG) in seiner aktuellen Fassung gehört zu den strengsten Eigentumsregulierungen im EU-Raum. Es unterscheidet drei Arten des Grundverkehrs:

Für EU-Bürger - also auch Deutsche - gilt im Grundsatz die Inländergleichstellung. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Kauf einfach wäre. Im Gegenteil: Die strengen Regelungen gelten für Inländer und EU-Bürger gleichermaßen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum Ausländergrundverkehr in Österreich.

Das Freizeitwohnsitz-Verbot

Das zentrale Hindernis für deutsche Käufer in Tourismusgebieten ist das Freizeitwohnsitz-Verbot. Dieses ist im Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (TROG) und in den entsprechenden Gesetzen der anderen westlichen Bundesländer verankert.

Als Freizeitwohnsitz gilt jede Wohnung, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird und dem Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonstiger Freizeitgestaltung dient. In Tirol führt jede Gemeinde ein Freizeitwohnsitzregister, in dem alle bestehenden Freizeitwohnsitze erfasst sind. Die Neubegründung von Freizeitwohnsitzen ist in den meisten Tiroler Gemeinden verboten.

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In Tirol ist die Nutzung einer Wohnung als Freizeitwohnsitz ohne Eintragung im Freizeitwohnsitzregister eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Auch die Aufhebung des Kaufvertrags und die Zwangsveräußerung der Immobilie sind möglich.

Das Salzburger Grundverkehrsgesetz

Das Salzburger Grundverkehrsgesetz 2001 verfolgt ähnliche Ziele wie das Tiroler Pendant, ist in seiner Ausgestaltung aber etwas differenzierter. In der Stadt Salzburg selbst sind die Regelungen weniger streng als in den ländlichen Tourismusgemeinden. Im Pinzgau (Zell am See, Kaprun, Saalbach-Hinterglemm) und Pongau (St. Johann, Wagrain, Flachau) gelten hingegen strenge Freizeitwohnsitz-Beschränkungen.

Das Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 sieht vor, dass in Gemeinden mit einem hohen Anteil an Freizeitwohnsitzen keine weiteren genehmigt werden. Die Obergrenzen liegen je nach Gemeindekategorie bei 8 bis 16 Prozent der Gesamtwohnungen.

Mietrenditen: Realistische Erwartungen

Viele deutsche Käufer hoffen, die hohen Kaufpreise in Tourismusgebieten durch touristische Vermietung zu kompensieren. Die Realität ist jedoch ernüchternd.

Berechnung der Bruttorendite

Position Beispiel: 60-m²-Wohnung in Kitzbühel Beispiel: 80-m²-Wohnung in Zell am See
Kaufpreis 600.000 € 400.000 €
Nebenkosten (ca. 10 %) 60.000 € 40.000 €
Gesamtinvestition 660.000 € 440.000 €
Erwartete Auslastung (Wochen/Jahr) 20-25 Wochen 18-22 Wochen
Durchschnittlicher Wochenpreis 1.200-1.800 € 800-1.200 €
Brutto-Mieteinnahmen/Jahr 24.000-45.000 € 14.400-26.400 €
Bruttorendite 3,6-6,8 % 3,3-6,0 %

Von der Brutto- zur Nettorendite

Die Bruttorendite sagt wenig über den tatsächlichen Ertrag aus. Folgende Kosten müssen abgezogen werden:

Nach Abzug aller Kosten verbleibt typischerweise eine Nettorendite von 1,5 bis 3 Prozent. In vielen Fällen - insbesondere bei hohem Fremdkapitaleinsatz - kann die Rendite auch negativ sein.

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Die oft beworbenen Renditen von 5-8 % für Ferienimmobilien in den Alpen sind Bruttorenditen unter optimistischen Annahmen. Rechnen Sie konservativ und kalkulieren Sie mit einer Nettorendite von maximal 2-3 %. Wertentwicklung der Immobilie als zusätzlicher Ertragsfaktor ist nicht garantiert.

Standortanalyse: Worauf es bei Tourismusimmobilien ankommt

Ganzjährige Infrastruktur als Schlüsselfaktor

Die wichtigste Kennzahl für eine erfolgreiche Tourismusimmobilie ist die Ganzjahres-Auslastung. Standorte, die sowohl im Winter als auch im Sommer Touristen anziehen, erzielen deutlich höhere Mieteinnahmen als reine Wintersportorte.

Achten Sie auf folgende Kriterien bei der Standortwahl:

Top-Standorte im Vergleich

Standort Bundesland Ganzjahres-Tourismus Preisniveau Freizeitwohnsitz
Kitzbühel Tirol Ja (Sommer + Winter) Sehr hoch (8.000-15.000 €/m²) Stark eingeschränkt
Zell am See / Kaprun Salzburg Ja (See + Gletscher) Hoch (5.000-8.000 €/m²) Stark eingeschränkt
Sölden / Ötztal Tirol Ja (Gletscher ganzjährig) Hoch (5.000-9.000 €/m²) Verboten
Lech / Zürs Vorarlberg Eingeschränkt (Winterschwerpunkt) Extrem hoch (10.000-20.000 €/m²) Stark eingeschränkt
St. Anton am Arlberg Tirol Eingeschränkt (Winterschwerpunkt) Sehr hoch (7.000-14.000 €/m²) Verboten
Saalbach-Hinterglemm Salzburg Ja (Bike-Park im Sommer) Hoch (4.500-7.000 €/m²) Stark eingeschränkt

Bausubstanz in den Alpen: Besonderheiten

Alpine Immobilien stellen besondere Anforderungen an die Bausubstanz. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie in den Bergen sollten Sie folgende Aspekte besonders kritisch prüfen:

💡
Lassen Sie vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie in den Alpen immer ein Baugutachten erstellen. Die Kosten von 1.500 bis 3.000 Euro können Sie vor deutlich teureren Überraschungen bewahren.

Der Kaufprozess in Tourismusgebieten: Schritt für Schritt

1. Grundsatzentscheidung: Hauptwohnsitz oder touristische Vermietung?

Klären Sie vorab, ob Sie die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen oder touristisch vermieten möchten. Dies bestimmt maßgeblich, welche Genehmigungen Sie benötigen und ob der Kauf überhaupt möglich ist.

2. Gemeinde-Check

Prüfen Sie die konkreten Regelungen der Zielgemeinde. Jede Gemeinde in Tirol und Salzburg hat eigene Bestimmungen zu Freizeitwohnsitzen. Fordern Sie den aktuellen Stand des Freizeitwohnsitzregisters an und klären Sie, ob neue Freizeitwohnsitze zulässig sind.

3. Objektprüfung

Lassen Sie den Widmungsstatus und allfällige Nutzungsbeschränkungen durch einen Rechtsanwalt prüfen. Achten Sie besonders auf:

4. Grundverkehrsbehördliche Genehmigung

Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Grundverkehrsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Grundverkehrskommission). In Tirol müssen Sie eine Erklärung über den Verwendungszweck abgeben, die notariell beglaubigt werden muss.

5. Vertragserrichtung und Verbücherung

Nach Erteilung der Genehmigung wird der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet. Die Eintragung ins Grundbuch (Verbücherung) vollendet den Eigentumsübergang.

Finanzierung: Besondere Herausforderungen

Die Finanzierung von Immobilien in Tourismusgebieten stellt besondere Anforderungen. Österreichische Banken bewerten solche Objekte kritischer als Wohnimmobilien in Ballungsräumen.

Eigenkapitalanforderungen

Während für eine Hauptwohnsitz-Immobilie in Wien oder Graz typischerweise 20-30 % Eigenkapital verlangt werden, fordern Banken für Tourismusimmobilien oft 30-50 % Eigenkapital. Dies gilt insbesondere, wenn:

Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Finanzierungsmöglichkeiten. Unser Ratgeber zum Thema Eigenkapital richtig planen gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.

Bewertung durch die Bank

Banken bewerten Tourismusimmobilien nach dem Ertragswertverfahren, nicht nach dem Vergleichswertverfahren. Das bedeutet: Nicht der Marktpreis vergleichbarer Objekte ist maßgeblich, sondern die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Da diese in Tourismusgebieten saisonabhängig und schwankend sind, fällt die Bankbewertung oft deutlich niedriger aus als der verlangte Kaufpreis.

Die Differenz zwischen Kaufpreis und Bankbewertung (der sogenannte Beleihungsauslauf) muss durch zusätzliches Eigenkapital gedeckt werden. Rechnen Sie damit, dass die Bank den Wert einer Tourismusimmobilie 20-30 % unter dem Kaufpreis ansetzt.

Buy-to-let als Alternative

Eine legale Alternative zum klassischen Freizeitwohnsitz bieten sogenannte Buy-to-let-Modelle. Dabei kaufen Sie eine Wohnung in einer Appartementanlage, die als touristischer Beherbergungsbetrieb gewidmet und genehmigt ist. Die Wohnung wird ganzjährig durch einen professionellen Betreiber vermietet.

Vorteile dieses Modells:

Nachteile:

Mehr zu Ferienimmobilien und Zweitwohnsitzen erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Risikomanagement: Worauf Sie achten müssen

Rechtliche Risiken

Wirtschaftliche Risiken

Steuerliche Aspekte

Mieteinnahmen aus österreichischen Tourismusimmobilien unterliegen der österreichischen Einkommensteuer. Für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich die Zuordnung der Besteuerungsrechte. In der Regel werden die Mieteinnahmen in Österreich besteuert und in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freigestellt. Informieren Sie sich über die Grunderwerbsteuer und steuerliche Aspekte.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ja, aber mit erheblichen Einschränkungen. Als EU-Bürger werden Sie einem Inländer gleichgestellt - allerdings dürfen auch Österreicher in den meisten Tiroler und Salzburger Gemeinden keinen neuen Freizeitwohnsitz begründen. Wenn Sie das Chalet als Hauptwohnsitz nutzen oder über einen lizenzierten Tourismusbetrieb vermieten, ist der Kauf möglich. Sie benötigen in jedem Fall eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde.

Nein, es gibt keine eigenen Quoten für ausländische Käufer. Als EU-Bürger unterliegen Deutsche der Inländergleichstellung und werden wie Österreicher behandelt. Die Beschränkungen - etwa das Freizeitwohnsitz-Verbot - gelten für alle Käufer gleichermaßen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Restriktiv ist nicht die Herkunft, sondern der beabsichtigte Verwendungszweck der Immobilie.

In einigen Gemeinden - vor allem in Salzburg - gibt es festgelegte Obergrenzen (Kontingente) für die Anzahl der Freizeitwohnsitze. Diese Kontingente liegen je nach Gemeindekategorie bei 8 bis 16 Prozent der Gesamtwohnungen. Ist das Kontingent einer Gemeinde ausgeschöpft, können keine neuen Freizeitwohnsitze genehmigt werden. In vielen Tiroler Gemeinden ist die Neubegründung von Freizeitwohnsitzen vollständig verboten - dort gibt es kein Kontingent mehr.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die touristische Vermietung ist in vielen Tourismusgemeinden sogar erwünscht und kann eine legale Alternative zum Freizeitwohnsitz sein. Sie benötigen dafür eine entsprechende Widmung (touristischer Beherbergungsbetrieb), eine Gewerbeberechtigung und müssen Ortstaxe sowie Tourismusabgabe abführen. Bei Buy-to-let-Modellen übernimmt ein professioneller Betreiber die Vermietung. Eigennutzung ist dann nur in begrenztem Umfang (typischerweise 4-8 Wochen pro Jahr) möglich.

Die Behörden in Tirol und Salzburg kontrollieren aktiv und ahnden Verstöße konsequent. Es drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich kann die Grundverkehrsgenehmigung widerrufen und die Zwangsveräußerung der Immobilie angeordnet werden. Die Gemeinden überprüfen unter anderem Meldedaten, Strom- und Wasserverbrauch sowie die tatsächliche Anwesenheit vor Ort. Auch anonyme Hinweise von Nachbarn führen regelmäßig zu Überprüfungen.